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Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2018 sind für die Beschaffung einer neuen Software für die Schülerbeförderung 30.000,00 Euro vorgesehen. Mit Beschluss des Rates vom 18.12.2017 wurde dieser Ansatz grundsätzlich akzeptiert, allerdings wurde aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktionen ein Sperrvermerk eingerichtet. Auf die Sitzungsvorlage 17/382 „Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans 2018“ und den dazu ergangenen Änderungsantrag der Fraktionen (17/398) wird verwiesen. Der Sperrvermerk besagt, dass in den Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim über den Finanzvertrag eine Gegenfinanzierung anzustreben ist (siehe Nr. 18 der Änderungsliste).
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das derzeit im Bereich Schule und Sport eingesetzte Programm wurde vor 15 Jahren hier im Haus entwickelt. Laut einer Einschätzung des Fachbereichs Informations- und Kommunikationstechnik ist es jedoch inzwischen von der Basis her so veraltet, dass es dringend abgelöst werden muss. Da die verwendete Programmiersprache von den künftigen Microsoft Betriebssystemen nicht mehr unterstützt wird, ist das Programm nicht mehr verwendbar, sobald das städtische Betriebssystem auf eine neue Version umgestellt wird. Die Umstellung ist für 2019 geplant.
Darüber hinaus ist mit dem derzeitigen Verfahren bei allen Beteiligten, in den Schulsekretariaten, im Bereich Schulen und Sport und bei der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH, ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden. Aufgrund fehlender Möglichkeiten, z.B. Schnittstellen zu anderen Verfahren herzustellen, müssen viele Arbeitsschritte noch manuell und papierbasiert durchgeführt werden.
Moderne Verfahren bieten hingegen folgende Möglichkeiten:
Mit der Software für die Schülerbeförderung werden die Daten von rd. 4.100 fahrkartenberechtigen Schülerinnen und Schülern verwaltet. Das Budget der Schülerbeförderung beträgt rd. 2,5 Mio. Euro pro Jahr.
Ein zukunftsfähiges Verfahren wird somit dringend benötigt.
Nach den Regelungen des Nds. Schulgesetzes erstatten die Landkreise den Gemeinden die Kosten der Schülerbeförderung mit Ausnahme der Verwaltungskosten (§ 114 Abs. 6 NSchG). Diese Regelung ist im aktuellen Finanzvertrag gleichlautend enthalten (Ziffer III.2 Abs. 2) und soll in die ab 2019 geltende Fortschreibung unverändert übernommen werden. Die Kosten für Beschaffung einer neuen Software sind somit von der Stadt Hildesheim zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschaffung einer neuen Software für die Schülerbeförderung wird zugestimmt. Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk (Vorlage 17/398, Nr. 18 der Änderungsliste) zur Investitionsmaßnahme 111052016103 (Soft-/Hardware FB 51) wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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