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Sachverhalt:
Verträge zur Betriebskostenbezuschussung der Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft
Der Betriebsführungsvertrag der Stadt Hildesheim mit den Trägern der katholischen und evangelischen Einrichtungen vom 15.10.2001 läuft nach 5-jähriger Laufzeit (01.01.2002 bis 31.12.2006) aus.
Nach § 9 des Vertrages sind die Vertragsverhandlungen mit dem Ziel der
Fortsetzung rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages aufzunehmen.
In der Stadt Hildesheim befinden sich 9 Kindertagesstätten in evangelischer und 17 Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft.
Bei insgesamt 26 Kindertagesstätten von den in Hildesheim befindlichen 38 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft bilden die kirchlichen Träger somit den größten Anteil.
Die Finanzierungsform der Betriebskosten sieht weitestgehend eine Abrechnung von Pauschalen vor. Lediglich bei den Personalkosten sowie den Energie- und Versicherungskosten werden die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet .
Unter Berücksichtigung der eingereichten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2006 errechnet sich nach den bislang bestehenden Verträgen, die eine prozentuale Eigenleistung der kirchlichen Träger von 12 % und eine Verwaltungskostenpauschale von 5 % vorsehen, ein Betriebskostenzuschuss von insgesamt ca. 4.175.000,- €.
Die Kirchen erklärten sich bereit, diese bereitgestellten Pauschalen von 10 % als Eigenleistung zu übernehmen.
Weiterhin erfolgte bei der Verwaltungskostenpauschale eine Absenkung von 5 % auf 4 % der Betriebsausgaben, um die Erhöhung des von der Stadt Hildesheim zu leistenden Betriebskostenzuschusses weiter zu reduzieren.
Unter Zugrundelegung der eingereichten Haushaltspläne für das Jahr 2006 errechnet sich lediglich eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von insgesamt ca. 102.500,- € statt der von den kirchlichen Vertretern gewünschten Erhöhung von 277.000,00 €.
Die kirchlichen Träger sind bereit, nach der Hälfte der Laufzeit des Vertrages, in erneute Gespräche mit der Stadt einzutreten, die den dann gegebenen Versorgungsgrad mit Kindergartenplätzen in der Stadt Hildesheim zum Gegenstand haben.
Der Vertrag soll am 01.01.2007 mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Verträge wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Exemplarisch für alle Verträge:
Nachtrags – Vertrag zwischen der Stadt Hildesheim und dem Kirchenkreisamt Hildesheim Sarstedt für alle Kindertagesstätten in ev. luth. Trägerschaft.
Gleichlautende Nachtragsverträge sind mit allen Trägern der Kindertagesstätten in kath. Trägerschaft zu fertigen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Nachtrags-Vertrag (28 KB) | (9 KB) |