Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/132  

Betreff: Verfahren zur Verlegung von Stolpersteinen zum Gedenken an die Verfolgten und Ermordeten des Nationalsozialismus in der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
29.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
Anlagen:
Übersicht Stolpersteine  
Konzept Stolpersteine  

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 18.12.2017 wurde folgender Haushaltsbegleitbeschluss 17/398 Nr. 42 zur Verlegung von Stolpersteinen im Stadtgebiet gefasst:

 

„Mit Sachmitteln i.H.v. 6.250 € sollen die noch fehlenden Stolpersteine zum Gedenken der Hildesheimer Jüdinnen und Juden eingesetzt werden, die während der NS-Diktatur ermordet wurden. Die Umsetzung soll gleichmäßig in Zusammenarbeit mit Initiativen, Schulen, Vereinen und Privatpersonen zeitnah realisiert werden, die einen Eigenanteil an den Gesamtkosten nach eigenem Ermessen erbringen sollen. Die historische Aufarbeitung soll im Vordergrund stehen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produkt. Ein entsprechender Zeitplan ist bis zur Sommerpause 2018 vorzulegen.“

 

Eingehend auf diesen Beschluss hat die Stabsstelle Kultur und Stiftungen nun das anliegen­de Konzept zur zukünftigen Verlegung von Stolpersteinen in der Stadt Hildesheim entwickelt. Das Konzept nimmt den zentralen Gedanken des Beschlusses auf, die Verlegung systema­tischer zu gestalten, zu intensivieren und gerade auch diejenigen zu berücksichtigen, die heute keine Fürsprecherinnen bzw. Fürsprecher oder Angehörigen mehr haben.

 

Das Konzept beinhaltet jedoch weniger als die ursprünglich angedachte Verlegung von fünfzig Stolpersteinen pro Jahr. Folgende Überlegungen spielten hierbei eine Rolle:

 

  1. Bei den Stolpersteinverlegungen steht das Gedenken an die Schicksale der Ermordeten und Verfolgten der NS-Gewaltherrschaft im Zentrum. Bei einer Anzahl von 50 Steinen pro Jahr wäre dies voraussichtlich nicht in angemessener Qualität und mit der nötigen, auch öffentlichen Aufmerksamkeit für jedes einzelne Schicksal realisierbar. Vielmehr sollte es darum gehen, das Gedenken kontinuierlich weiter zu pflegen und entsprechend das Projekt durchaus über mehrere Jahre weiter zu verfolgen.

 

  1. Die Stolpersteinverlegungen führen zu erheblichem Personalaufwand, der mit den vor­handenen Ressourcen bei der angedachten Anzahl von Steinen bei weitem nicht zu realisieren ist. Der Arbeitsaufwand für die Stabsstelle Kultur, den Bauhof und das Stadt­archiv läge bei 50 Stolpersteinen an fünfzehn Verlegeterminen im Jahr bei geschätzt 700 - 900 zusätzlichen Arbeitsstunden, je nachdem, wie intensiv externe und ehrenamt­liche Partnerinnen bzw. Partner sich einbringen würden.

 

  1. Eine Gegenfinanzierung aus dem Produkt 28100 Heimat- und Geschichtspflege hätte Zuschusskürzungen bei kulturellen Einrichtungen oder der Projektförderung zur Folge, da sämtliche Mittel in dem Produkt für Zuschüsse gebunden sind.

 

  1. Nicht zuletzt ist angesichts der langen Vorlaufzeiten der Stiftung – derzeit ein Dreiviertel­jahr – nicht davon auszugehen, dass eine derart hohe Anzahl Steine pro Jahr überhaupt produziert und verlegt werden können. Leider war es der Stabsstelle Kultur und Stiftun­gen noch nicht möglich, dies im Vorfeld abschließend zu klären.

 

Abweichend vom Haushaltsbegleitbeschluss beinhaltet das Konzept überdies, die Verlegun­gen auch in Zukunft nicht auf die jüdischen Opfer zu beschränken, sondern sämtliche Opfer von Verfolgung und Ermordung durch das NS-Regime zu berücksichtigen.

 

Sollte seitens der Politik gewünscht werden, mehr Stolpersteine als vorgesehen in einem kürzeren Zeitraum zu verlegen, müssten neben der Abstimmung mit dem Künstler ent­sprechende personelle Ressourcen und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen bittet die Verwaltung den Rat der Stadt, dem vorgelegten Konzept zuzustimmen. Die Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlich 700,00 Euro (fünf Steine zzgl. Übernachtungskosten für den Künstler) sind derzeit noch nicht angemeldet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Konzept zum „Verfahren zur Verlegung von Stolpersteinen zum Gedenken an die Verfolgten und Ermordeten des Nationalsozialismus in der Stadt Hildesheim wird zuge­stimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

-Konzept Verfahren zur Verlegung von Stolpersteinen zum Gedenken an die Verfolgten und Ermordeten des Nationalsozialismus in der Stadt Hildesheim

-Übersicht über die in der Stadt Hildesheim bereits verlegten Stolpersteine

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Stolpersteine (279 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Konzept Stolpersteine (28 KB)      
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