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Sachverhalt:
Nach der Veröffentlichung der Vorlage 18/076 und der zugehörigen Pressemitteilung der Stadt sowie die Veröffentlichung eines Artikels in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung haben mehrere Personen ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I bekundet. Alle Interessentinnen und Interessenten wurden telefonisch über die Aufgaben und den Umfang einer Tätigkeit als Schiedsperson informiert und darüber hinaus gebeten, sich bei dem aktuellen Amtsinhaber Herrn Voigt über die konkreten Inhalte dieses Ehrenamtes zu informieren.
Gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NschÄG) müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Des Weiteren soll in das Amt nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt und wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Da sich für den Schiedsamtsbezirk I inzwischen mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl gestellt haben, ist es nun möglich, für diesen Schiedsamtsbezirk auch eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Tabellarische Daten der Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Anlage zusammengefasst.
Die Wahlen von Schiedsperson und stellvertretender Schiedsperson im Rat richten sich nach § 4 NSchÄG in Verbindung mit § 67 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz.
Die ursprüngliche Vorlage 18/076 ist damit nur noch insbesondere hinsichtlich der Umstrukturierung der Schiedsamtsbezirke zur Kenntnis zu nehmen, aber nicht mehr Grundlage des Wahlbeschlusses.
Beschlussvorschlag:
1.)Herr/Frau … wird für die Amtszeit von 01.08.2018 - 31.07.2023 als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum-Marienburg, Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode, Ochtersum, Sorsum, Oststadt/Stadtfeld, Marienburger Höhe/Galgenberg, Moritzberg/Bockfeld, Nordstadt) gewählt.
2.)Herr/Frau … wird für die o.a. Amtszeit als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I gewählt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Tabellarische Daten
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorschlagsliste Schiedspersonen (13 KB) |
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