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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 vorzubereiten.
Hierzu wurde für die Jahre 2017 bis 2019 eine Personalstelle aus dem Personal der Stabsstelle Kultur und Stiftungen sowie ein Betrag von 30.000,00 Euro jährlich zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt (Produktkonto 2810101.4431000). Für die Jahre 2018 und 2019 wurde der Betrag jeweils mit einem Sperrvermerk vorbehaltlich der Einbringung weiterer Beteiligungen dritter Partnerinenn und Partner in Höhe von 120.000,00 Euro versehen.
Am 01.03.2018 wurde von 17 Landkreisgemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim sowie dem Landkreis Hildesheim eine „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur“ unterzeichnet, die die Zusammenarbeit und die finanzielle Beteiligung der Partner regelt.
Für das Jahr 2018 verpflichten sich die neben der Stadt Hildesheim beteiligten Kommunen zu Zahlungen in Höhe von 0,30 Euro pro melderechtlich erfasstem Einwohner. In der Summe sind dies 50.743,50 Euro. Rückwirkend für das Jahr 2017 zahlen die beteiligten Kommunen 0,15 Euro pro melderechtlich erfasstem Einwohner, insgesamt 25.423,80 Euro.
Der Landkreis Hildesheim verpflichtet sich für das Jahr 2018 zur Zahlung eines Betrages von 100.000,00 Euro.
Das Zahlungsverfahren für die Verpflichtungen aus der Interkommunalen Vereinbarung ist eingeleitet.
Durch die der Stadt Hildesheim vorliegenden verbindlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 150.743,50 Euro für das Jahr 2018 ist die mit dem o.g. Sperrvermerk verbundene Auflage erfüllt. Somit kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.
Unter Federführung der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer im Freundeskreis Hildesheim 2025 werden für die Arbeit des Projektbüros noch weitere Gelder akquiriert. Hier ist mit signifikanten zusätzlichen Beträgen für die Jahre 2018 und 2019 zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk auf dem Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zur Beteiligung an der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas (Produktkonto 2810101.4431000, Beschluss vom 03.04.2017, Vorlage 17/106-1, sowie Beschluss vom 18.12.2017, Vorlage 17/398, lfd. Nr. 23 der Vorlage) wird für das Jahr 2018 aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///