Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/104  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks gemäß der Ratsbeschlüsse zu VO 17/106-1 und VO 17/398 für das Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
02.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.05.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
14.05.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 vorzubereiten.

 

Hierzu wurde für die Jahre 2017 bis 2019 eine Personalstelle aus dem Personal der Stabs­stelle Kultur und Stiftungen sowie ein Betrag von 30.000,00 Euro jährlich zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt (Produktkonto 2810101.4431000). Für die Jahre 2018 und 2019 wurde der Betrag jeweils mit einem Sperrvermerk vorbehaltlich der Einbringung weiterer Beteiligungen dritter Partnerinenn und Partner in Höhe von 120.000,00 Euro ver­sehen.

 

Am 01.03.2018 wurde von 17 Landkreisgemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim so­wie dem Landkreis Hildesheim eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der inter­kommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur unterzeichnet, die die Zusammenarbeit und die finanzielle Beteiligung der Partner regelt.

 

Für das Jahr 2018 verpflichten sich die neben der Stadt Hildesheim beteiligten Kommunen zu Zahlungen in Höhe von 0,30 Euro pro melderechtlich erfasstem Einwohner. In der Summe sind dies 50.743,50 Euro. Rückwirkend für das Jahr 2017 zahlen die beteiligten Kommunen 0,15 Euro pro melderechtlich erfasstem Einwohner, insgesamt 25.423,80 Euro.

 

Der Landkreis Hildesheim verpflichtet sich für das Jahr 2018 zur Zahlung eines Betrages von 100.000,00 Euro.

 

Das Zahlungsverfahren für die Verpflichtungen aus der Interkommunalen Vereinbarung ist eingeleitet.

 

Durch die der Stadt Hildesheim vorliegenden verbindlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 150.743,50 Euro für das Jahr 2018 ist die mit dem o.g. Sperrvermerk verbundene Auf­lage erfüllt. Somit kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.

 

Unter Federführung der ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer im Freundes­kreis Hildesheim 2025 werden für die Arbeit des Projektbüros noch weitere Gelder akquiriert. Hier ist mit signifikanten zusätzlichen Beträgen für die Jahre 2018 und 2019 zu rechnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rat beschlossene Sperrvermerk auf dem Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zur Beteiligung an der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas (Produktkonto 2810101.4431000, Beschluss vom 03.04.2017, Vorlage 17/106-1, sowie Beschluss vom 18.12.2017, Vorlage 17/398, lfd. Nr. 23 der Vorlage) wird für das Jahr 2018 aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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