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Sachverhalt:
Im Stadtgebiet Hildesheims bekommen jährlich ca. 250 Kinder eine vorschulische Sprachförderung von je 1 Stunde die Woche. Die Anzahl der Kinder, die einer vorschulischen Sprachförderung bedürfen, ist steigend. Die Novellierung des niedersächsischen Schulgesetzes vom 27.02.2018 in § 64 Abs. 3 besagt, dass die vorschulische Sprachförderung nun mehr in der Verantwortung der kommunalen und freien Träger von Kindertagesstätten liegt, soweit sie diese anbieten können. Auf Grund dessen sind Änderungen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) beabsichtigt.
Die vorschulische Sprachförderung und damit einhergehende Sprachstandsfeststellung ein Jahr vor der Einschulung ist/war laut Schulgesetz seit Jahren Aufgabe der Grundschulen. Sie wird dort von geschulten Fachlehrkräften nach einem vorschulischen Sprachkonzept durchgeführt.
Die Novellierung des Schulgesetzes und die noch zu beschließenden Änderungen des KiTaG erfordern, dass Erzieherinnen und Erzieher fortgebildet werden müssen, damit sie die vorschulische Sprachförderung in den Kindertagesstätten durchführen können.
Parallel dazu muss ein Sprachförderkonzept erarbeitet werden, nach dem die Sprachförderung durchgeführt wird. In diesem müssen neben den Voraussetzungen, Zielen und Inhalten der Sprachförderung auch die Sprachstandfeststellung, der zeitliche Umfang der Förderung und die räumliche Ausstattung beschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
Mit der Änderung des KiTaGs und nach Klärung der Finanzen mit dem Land wird die Verwaltung beauftragt, innerhalb eines halben Jahres Maßnahmen zur Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern in den KiTas zu ergreifen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das Voraussetzungen, Ziele und Inhalte sowie Instrumente der Sprachstandfeststellung, Umfang und räumliche Voraussetzungen beinhaltet.