Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/065  

Betreff: Förderung von Investitionen im Kulturbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 18.12.2017 (Vorlage 17/399) hat der Rat zur Kulturförderung einen Investitionsfonds in Höhe von 50.000 Euro bereit gestellt. Die Verwaltung entwickelt hierfür derzeit ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.

 

Allerdings liegt bereits ein Antrag des Kulturfabrik Löseke e.V. vor, der eine vorgezogene Behandlung aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit rechtfertigt.

 

Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass in dem soziokulturellen Veranstaltungszentrum zahlreiche vorgeschriebene Brandschutzvor-kehrungen nicht vorhanden sind, deren äußerst zeitnahe Vornahme für den Weiterbetrieb unabdingbar ist. Es sind diverse Installationen von neuen bzw. neuartigen Brandschutzeinrichtungen nötig, unter anderem die Montage einer bisher nicht vorhandenen Brandschutztür im Raum „HOBO“ (jetzt: „Studio“) und der Einbau eines Fettbrandlöschers in der Küche.

 

Die Maßnahmen haben ein voraussichtliches Gesamtvolumen in Höhe von 17.034,07 Euro. Der Verein verfügt nicht über die Mittel, diese Maßnahmen zu finanzieren.

 

Mit Unterstützung eines Hildesheimer Unternehmens konnten bereits Maßnahmen in Höhe von 6.184,83 Euro umgesetzt werden. Für die verbleibenden Maßnahmen in Höhe von 10.849,64 Euro beantragt der Verein eine Unterstützung der Stadt Hildesheim.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus dem o.g. Investitionsfonds einen Fehlbedarfszuschuss für die o.g. Investition in Höhe von bis zu 11.000,00 Euro zu gewähren.

 

Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Haushalts 2018 der Stadt Hildesheim durch die Aufsichtsbehörde. Ein Zuwendungsbescheid wird erst nach erfolgter Haushaltsgenehmigung erstellt.

 



Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen anteiligen Verwendung des Investitionszu­schusses in Höhe von bis zu 11.000,00 Euro wird vorbehaltlich der Bewilligung des Haushalts 2018 durch die Aufsichtsbehörde zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen: ///

 

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