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Sachverhalt:
Im Jahr 2017 haben sich der Hildesheimer Stadtrat, der Kreistag und zahlreiche Kommunen im Landkreis entschlossen, sich gemeinsam ins Rennen um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ zu begeben; ein ambitioniertes Vorhaben und ein Bekenntnis dazu, das beachtliche kulturelle Potenzial der Region weiter zu entwickeln und für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung zu erschließen.
„Erfolgreiche Kulturhauptstädte Europas“, so der Leitfaden für die Bewerberstädte, „nutzten den Titel als Impulsgeber für eine Neuausrichtung in ihrer Stadt- und Kulturentwicklung, die nachhaltige kulturelle, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringt.“
Mit Beschluss vom 03.04.2017 (Vorlage 17/106-1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas vorzubereiten, wozu auch die Erstellung einer Kulturstrategie (ursprgl.: Kulturentwicklungsplan) gehören sollte. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt das Vorgehen zur Erstellung dieser Strategie.
Kultur durchdringt alle Bereiche unserer Gesellschaft. Sie dient der Selbstvergewisserung wie der identitätsstiftenden Abgrenzung, sie fordert, bildet und unterhält. Kultur kann ein Labor für eine zukunftsgerichtete und demokratische Gesellschaft sein. Sie kann dazu beitragen, der Stadt und der Region ein unverwechselbares Gesicht zu geben, Strahlkraft, Lebensqualität und Wirtschaftskraft zu erhalten und zu entwickeln.
Hierzu bedarf es günstiger Rahmenbedingungen, einer klaren kulturpolitischen Zukunftsperspektive und einer Strategie, diese zu realisieren.
Die Kulturstrategie Hildesheims, verstanden als Beitrag zur Stadt- und Regionalentwicklung, soll sich von Kernthemen der Stadtentwicklung ableiten, bei denen Kultur eine wichtige Rolle spielen kann. Sie beschreibt, wie und unter welchen Rahmenbedingungen Kultur dazu beitragen kann,
- dass sich die Lebensqualität in der Region bzw. ihren Räumen und Quartieren deutlich wahrnehmbar erhöht,
- dass die Menschen in der Region besser, gemeinschaftlicher, zufriedener und erfüllter, auskömmlich und friedlich zusammen leben,
- dass Kinder und Jugendliche bestmöglich gefördert werden,
- dass die Region für Neubürgerinnen und -bürger, Gäste und auch Wirtschaftsunternehmen bekannter und attraktiver wird.
Die Kulturstrategie soll zum einen eine klare Vision für die Kulturentwicklung formulieren (Zeithorizont: 2030), für die sich viele Akteurinnen und Akteuree begeistern können. Denn nur, wenn viele an einem Strang ziehen, werden sich die Ziele der Kulturentwicklung auch verwirklichen lassen.
Zum anderen soll die Strategie einen kommunalen Handlungsrahmen liefern, der als verbindliche Planungsgrundlage für die Verwaltung dient, einem Controlling unterliegt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
Die Strategie wird sich also in einem Spannungsfeld bewegen zwischen Zielformulierungen, die sich nur im Zusammenspiel von Kultur- und Bildungseinrichtungen, Förderinnen und Förderern, Bürgerschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren realisieren lassen, und dem konkreten Beitrag der Stadt zu diesem Prozess.
Die kulturelle Strategieentwicklung für die Stadt beginnt nicht bei „Null“. Die Hildesheimer Kulturszene ist seit Jahren eng untereinander und mit weiteren Akteurinnen und Akteuren vernetzt. In Gremien und Arbeitsgruppen werden – teils eigeninitiativ! – Konzepte zur Kulturentwicklung erarbeitet, diskutiert und abgestimmt. Der Kultur-Dialog als gemeinsame Arbeitsgruppe aus Kultur, Politik und Verwaltung hat das Konzeptpapier „Kulturlandschaft Hildesheim 2020“ vorgelegt, das konkrete Zielsetzungen für eine Kulturentwicklungsplanung für Hildesheim beinhaltet und schon mit konkreten Handlungsempfehlungen unterlegt. Solche existieren ebenfalls bereits im Bereich der Kulturellen Bildung. Nicht zuletzt ist die Stadt mit einer Gesamtstrategieentwicklung sowie einer Integrationsplanung befasst.
Die Kulturstrategie soll sich von Kernthemen der Stadtentwicklung ableiten, bei denen Kultur eine wichtige Rolle spielen kann.
Daran orientierte Ziele und Maßnahmen für den Kulturbereich ergeben sich aus den Handlungsfeldern der Kulturpolitik und verwandter Sektoren. Zusätzlich sollen drei Querschnittsthemen bearbeitet werden, die sich mit den strukturellen Rahmenbedingungen zur Erreichung der Ziele beschäftigen:
Stadtentwicklungs-ziele | Mögliche kulturpolitische Handlungsfelder
| Querschnittsthemen | ||
Image und Attraktivität der Stadt | z.B. Kulturmarketing, Nachtleben, Welterbe… | Konzepte der kulturellen Einrichtungen und Angebote | Kulturför-derung, Rahmen-bedingungen der Kulturarbeit | Koopera-tionen, Uni und HAWK |
Lebensqualität | z.B. Feste und Events, Förderung regionaler Identität | |||
Zusammenleben und Gemeinschaft | z.B. Interkultur, kulturelle Bildung | |||
Besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen | z.B. kulturelle Bildung | |||
Digitalisierung | z.B. Kulturmarketing |
Es ist möglich, dass diese Festlegung aufgrund der Erkenntnisse des Prozesses modifiziert oder erweitert wird.
Das Ergebnis der Strategieentwicklung soll ein Plan sein, der einerseits eine klare mittelfristige Zielsetzung und andererseits für die Verwaltung einen verbindlichen Maßnahmenkatalog für eine erste vierjährige Periode 2020-2023 beinhaltet. Der Plan soll dann in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.
Mögliche Verknüpfung mit regionaler Strategie
Jede Kommune im Landkreis gestaltet ihren kulturellen Bereich eigenständig und unabhängig. Kulturstrategie ist eine kommunale Angelegenheit, der sich die Städte und Gemeinden im Landkreis auf je eigene Weise widmen. Gleichwohl soll im Rahmen der Kulturhauptstadt-Bewerbung der Blick auf gemeinsame Themen und geteilte Zielsetzungen gelenkt werden, die sich besser – oder auch nur – durch kooperatives, ggf. sektorübergreifendes Vorgehen erreichen lassen, beispielsweise der Kulturtourismus, die Vernetzung kultureller Initiativen oder auch die Vermarktung des kulturellen Angebots.
Während also die Stadt Hildesheim, und ggf. auch weitere Landkreiskommunen, eigene Konzepte entwickeln bzw. bereits verfolgen, sollten in einer gemeinsamen Anstrengung von Kommunen und Landkreis auch übergreifende Maßnahmen entstehen, die die geteilten Themen aufgreifen. Hier gilt es, auf die Kulturentwicklungsplanung des Landkreises Hildesheim aufzubauen sowie eine enge Anbindung an das geplante regionale Entwicklungskonzept anzustreben.
Folgende Akteurinnen und Akteure sollen die Kulturstrategie der Stadt gestalten:
Die operative Umsetzung, die Steuerung des Prozesses, das Berichtswesen und die Erstellung der Textfassungen obliegen der Stabsstelle Kultur und Stiftungen. Ihr soll eine externe Beratung sowie Unterstützung bei Moderation und Veranstaltungsorganisation zur Seite stehen.
… werden bei der Entwicklung von Zielen und Handlungsempfehlungen in Form von Workshops sowie als Expertinnen und Experten im Rahmen von Interviews eingebunden. Ggf. werden zu einzelnen Fragestellungen Arbeitsgruppen eingerichtet.
Da die Kulturstrategie einen kommunalen Handlungsrahmen darstellen soll, der Kultur auch als Querschnittsaufgabe der Verwaltung begreift, soll die Verwaltung mit einer internen Projektgruppe in die Strategieentwicklung eingebunden werden. Die Gruppe tagt ca. drei bis vier Mal im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses und wird maßgeblich in die finale Erstellung der Verwaltungsvorlage einbezogen.
Die Steuerungsgruppe sorgt bereits in der Entwicklungsphase für eine breite Abstimmung der strategischen Planungen. Auch sollen Expertinnen und Experten eingebunden werden, die den Prozess aus einer externen Perspektive begleiten. Die Steuerungsgruppe tagt ca. drei Mal im Rahmen der Entwicklung der Kulturstrategie.
Folgende Zusammensetzung ist bei einer Personenanzahl von maximal 22 Mitgliedern geplant:
- Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer
- Baudezernentin Andrea Döring
- Sozialdezernent Malte Spitzer
- Politische Vertreterinnen und Vertreter
- Vertreterinnen und Vertreter der kulturellen Einrichtungen und Akteurinnen und Akteure
- Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kulturhauptstadt-Bewerbungsprozess
- Vertreterinnen und Vertreter der Universität Hildesheim und/oder der HAWK
- Vertreterin bzw. Vertreter der Kulturförderinstutionen
- Externe Expertinnen und Experten für kulturpolitische Fragen
- Vertreterinnen und Vertreter der Bildungs- und sozialen Einrichtungen
VI. Prozess und Zeitplanung
Es ist möglich, dass diese Festlegung aufgrund der Erkenntnisse des Prozesses modifiziert wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///