Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/048  

Betreff: Erlass einer Benutzungsordnung für den Bismarckturm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gryschka, Björn
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Beteiligt:65.2 Kaufmännisches Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn   
Beratungsfolge:
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Anhörung
27.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
05.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bismarckturm_Benutzungsordnung  

Sachverhalt:

 

Der Bismarckturm ist eine bekannte und beliebte Sehenswürdigkeit der Stadt, die von ihrer oberen Plattform einen beeindruckenden Rundblick über die Stadtsilhouette bietet. 1905 war der Turm als Symbol der Einheit Deutschlands und zur Erinnerung an den 1898 verstorbenen ersten deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck von der Stadt errichtet worden. Der Hildesheimer Turm ist einer von 47 Türmen nach einheitlichem Entwurf, die damals in  ganz Deutschland entstanden.

 

Seither war der Turm ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich. Leider haben in den letzten Jahren die Beschädigungen von Wänden und Geländer und der allgemeine Reinigungszustand ein derartiges Ausmaß erreicht, dass die Stadtverwaltung den Turm im Sommer 2017 schließen musste.

 

Auf Initiative des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg entstand nun in Abstimmung mit der Verwaltung die Idee, den Turmschlüssel gegen ein Pfand befristet an Besucher auszuhändigen. Drei Ortsratsmitglieder haben sich bereit erklärt, je einen Schlüssel zu verwalten und Interessenten zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Regelung der Abläufe ist deshalb eine Benutzungsordnung erforderlich, die Ortsratsmitglieder, Besucher und Verwaltung rechtlich absichert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Benutzungordnung für den Aussichtsturm „Bismarckturm“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

-          Benutzungsordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bismarckturm_Benutzungsordnung (14 KB)      
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