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Sachverhalt:
Der Bismarckturm ist eine bekannte und beliebte Sehenswürdigkeit der Stadt, die von ihrer oberen Plattform einen beeindruckenden Rundblick über die Stadtsilhouette bietet. 1905 war der Turm als Symbol der Einheit Deutschlands und zur Erinnerung an den 1898 verstorbenen ersten deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck von der Stadt errichtet worden. Der Hildesheimer Turm ist einer von 47 Türmen nach einheitlichem Entwurf, die damals in ganz Deutschland entstanden.
Seither war der Turm ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich. Leider haben in den letzten Jahren die Beschädigungen von Wänden und Geländer und der allgemeine Reinigungszustand ein derartiges Ausmaß erreicht, dass die Stadtverwaltung den Turm im Sommer 2017 schließen musste.
Auf Initiative des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg entstand nun in Abstimmung mit der Verwaltung die Idee, den Turmschlüssel gegen ein Pfand befristet an Besucher auszuhändigen. Drei Ortsratsmitglieder haben sich bereit erklärt, je einen Schlüssel zu verwalten und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
Zur Regelung der Abläufe ist deshalb eine Benutzungsordnung erforderlich, die Ortsratsmitglieder, Besucher und Verwaltung rechtlich absichert.
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungordnung für den Aussichtsturm „Bismarckturm“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Benutzungsordnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bismarckturm_Benutzungsordnung (14 KB) |