Stadt Hildesheim

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Vorlage - 18/043  

Betreff: Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Antrag 18/029-1 Wohnen am Pferdeanger
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AfD-Fraktion
Verfasser:AfD-Fraktion
Federführend:AfD-Fraktion Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
07.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Der Beschlussvorschlag in Antrag 18/040 soll um zwei Absätze erweitert werden (siehe fett und kursiv).

 

Erläuterung:

 

Der günstige Wohnraum im Pferdeanger soll nicht durch aufwändige Sanierungs-maßnahmen unnötig verteuert werden. Deshalb soll Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Mietkosten durch handwerkliche Herrichtung der Wohnung in Eigenleistung zu senken. Dies hilft gleichzeitig der Stadtkasse und diesen Mietern.

 

Die ruhige und geordnete Wohnsituation in der Siedlung hat sich trotz der Abgeschiedenheit dadurch entwickelt, dass jetzt nur noch weitgehend selbstverantwortliche und ordentliche Personen dort wohnen. Dies beizubehalten liegt im Interesse unserer Stadt und der Bewohner. Deshalb soll die Verwaltung nur an Personen neu vermieten, bei denen bisher eine im üblichen Rahmen unproblematische Lebensführung bekannt ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Eigentum der Stadt Hildesheim stehenden Mietwohnungen am Pferdeanger sind angemessen zu unterhalten und die Außenanlagen zu pflegen, so wie dies von allen Eigentümern im Stadtgebiet erwartet wird. Ungenutzte Flächen sind gegen vertragslose Nutzung zu sichern. Vertragliche Pflegepartnerschaften oder Verpachtungen sollen zur finanziellen Entlastung genutzt werden. Allen Bewohnern wird ein Verbleiben am Pferdeanger garantiert.

 

Da in Hildesheim ein deutlicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum vorliegt, werden leerstehende Wohnungen bei Bedarf mit Befristung neu belegt.

 

Die Verwaltung bietet Neumietern an, die handwerkliche Herrichtung der Wohnungen auch in Eigenleistung durchzuführen. Als Gegenleistung reduziert sie die Kaltmiete in angemessener Weise.

 

Die Verwaltung vermietet die Wohnungen nur an Personen, bei denen bisher eine weitgehend unproblematische Lebensführung festzustellen ist.

 

Langfristig eignen sich die Gebäude nicht für eine Wohnnutzung. Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, die Bewohner beim Suchen anderen adäquaten Wohnraums aktiv zu unterstützen.

 


 

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