|
|
Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim hat Herr Frank Wittor, wohnhaft in Hildesheim, auf seinen Sitz im Ortsrat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit sofortiger Wirkung verzichtet.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Wittor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes festgestellt:
Der frei gewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der SPD, über.
Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Wahlvorschlag der SPD im Wahlgebiet der Ortschaft Einum keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der frei gewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Einum stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Herr Frank Wittor, wohnhaft in Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///