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Sachverhalt:
Herr Matthias Walkling ist aufgrund des Beschlusses des Rates vom 31.08.2009 zum Prüfer des Rechnungsprüfungsamts berufen worden.
Herr Walkling wurde zum 01.01.2018 eine Tätigkeit im Fachbereich Tiefbau und Grün zugewiesen. Die Umsetzung erfolgte im Einvernehmen mit Herrn Walkling und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes. Die Nachbesetzung des frei werdenden Dienstpostens wird derzeit geregelt.
Nach § 154 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dürfen Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamts eine andere Stellung in der Gemeinde nur innehaben, wenn dies mit den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts vereinbar ist und die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamts nicht beeinträchtigt wird.
Für die Wahrnehmung seiner neuen Tätigkeit ist es gem. § 154 Abs. 2 Satz 1 NKomVG daher notwendig, dass Herr Walkling vom Rat als Prüfer des Rechnungsprüfungsamts abberufen wird.
Beschlussvorschlag:
Herr Matthias Walkling wird als Prüfer des Rechnungsprüfungsamts abberufen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///