Stadt Hildesheim

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Vorlage - 17/365  

Betreff: Einführung der Ehrenamtskarte
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wollers, Amke
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Information
11.12.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
18.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   

 

Sachverhalt:

 

Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer hat gemeinsam mit Ministerpräsident Stephan Weil eine Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Hildesheim geschlossen.

 

Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von Vergünstigungen in öffentlichen und kommerziellen Einrichtungen in ganz Niedersachsen und Bremen. Die Karte wurde 2007 eingeführt und deckt Niedersachsen bis auf wenige Ausnahmen weitgehend ab. Nach Auskunft der Staatskanzlei besteht regelmäßig auch die Nachfrage nach Anbietern in Hildesheim.

Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung und eine geeignete Möglichkeit, mit der herausragendes Engagement gewürdigt werden kann. Mit ihr soll jenen etwas zurückgegeben werden, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Voraussetzungen für den Erwerb der Ehrenamtskarte ist die Ausübung einer freiwilligen gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften verliehen und ausgegeben. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Bei fortbestehenden Voraussetzungen wird die Karte verlängert.

Mit der Einführung der Karte reagiert die Verwaltung auch auf einen Antrag der SPD-Fraktion, die die Einführung bereits im Mai 2013 angeregt hatte. Aufgrund der starken Einbindung von Sponsoren in die Vorbereitungen des Stadtjubiläums wurde die Einführung der Ehrenamtskarte damals zurückgestellt.

 


Anlage/n:--

 

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