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Vorlage - 17/329  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans HM 304 "Wohnen am Campus"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
15.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zurückgestellt   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
07.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr abgelehnt   
Anlagen:
Lageplan  

Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan HM 304 „Am Weinberg“ wurden unter anderem die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des HAWK-Campus an der Renatastraße geschaffen. Abweichend von der ursprünglichen Konzeption wurde die potenzielle Campus­fläche bereits während der Planungsphase um den Bereich des Bebauungsplans HM 314 „Am neuen Tor“ verringert. Noch während des Bebauungsplanverfahrens HM 304 wurden weitere Verkleinerungen der angedachten Campusfläche seitens des Landes absehbar. Da­her wurden die direkt an der Renatastraße liegenden Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „hochschulnahe Dienstleistungen“ festgesetzt.

 

Eine Ansiedlung von „hochschulnahen Dienstleistungen“ ist jedoch bis heute nicht erfolgt und in der angedachten Form auch nicht mehr zu erwarten. Daher ist es nun geboten, die Festsetzungen bezüglich der Art der Nutzung für den nordwestlichen Bereich anzupassen.

 

Direkt angrenzend, im Bereich „Am neuen Tor“ (HM 314) ist das festgesetzte allgemeine Wohngebiet entstanden. Diese Nutzungsart ist auch für den Bereich dieser Bebauungsplan­änderung angemessen. Da abgesehen von der Art der Nutzung keine grundsätzlichen Ände­rungen der bisherigen Festsetzungen vorgesehen sind, soll diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Art der Nutzung zu einem allgemeinen Wohngebiet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HM 304 „Wohnen am Campus“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

 

- Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan (249 KB)      
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