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Sachverhalt:
1976 wurde ein Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet zwischen dem alten Ortskern von Ochtersum und der neuen Bundesstraße aufgestellt. Das Gebiet umfasst die heutigen Straßen Am Deipensiek und Plötzenstraße. An der Straße Am Deipensiek wurde in dem Bebauungsplan ein ca. 1.400 m² großes Grundstück als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Bis heute wurde dieser Spielplatz nicht hergestellt.
Das Baugebiet wurde seinerzeit von der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim entwickelt und vermarktet. Inwieweit damals Herstellungskosten für einen Spielplatz einkalkuliert wurden, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. In jedem Fall entstehen keine Kostenrückerstattungsansprüche für die Altanlieger, wenn der ehemals geplante Spielplatz nicht hergestellt wird oder das Grundstück als Bauland verkauft wird.
Schon im Maßnahmenkonzept zur städtebaulichen Untersuchung zum alten Ortskern Ochtersum aus dem Jahr 1999 (siehe Anlage) wurde auf dem Grundstück eine „langfristig zu entwickelnde Wohnbaumöglichkeit“ dargestellt.
Im Jahr 2006 wurde seitens der Stadt den interessierten Anliegerinnen und Anliegern eine Vereinbarung zur Rasenpflege und zur Freihaltung des Grundstücks von Unrat angeboten, wobei im Gegenzug zugesichert wurde, das Grundstück nicht zu veräußern, solange die Pflegearbeiten vereinbarungsgemäß durchgeführt werden. Die Vereinbarung ist zwischenzeitlich ausgelaufen, und die Stadt hat die Pflege bereits wieder selbst übernommen.
Die Herstellung eines Spielplatzes an dieser Stelle ist bei der derzeitigen Haushaltslage weniger denn je zu rechtfertigen. Für Kinder aus dem Baugebiet besteht durch den neuen, attraktiven Spielplatz im Baugebiet Mittelfeld die Möglichkeit, in angemessener Entfernung ihrem Spiel- und Bewegungsbedürfnis nachzukommen. Dem Verzicht auf die Vorhaltung der Spielfläche hatte der Jugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung am 28.03.2006 zugestimmt.
Da die Fläche voll erschlossen ist, bietet es sich an, sie als Baugrundstück zu nutzen. Ein Schmutzwasserkanal, der derzeit südöstlich quer über das Grundstück verläuft, muss nicht verlegt werden, wenn nur ein einzelnes Einfamilienhaus auf der Fläche gebaut werden soll. Die Bebauung der Fläche erfordert jedoch eine Änderung des Bebauungsplans.
Ziel und Zweck der Planung ist der Verzicht auf Fläche für einen Spielplatz zu Gunsten einer Wohnbebauung
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Form von Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 285 „Am Deipensiek“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans OS 285 „Am Deipensiek“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Entwurf der Bebauungsplanänderung
- Entwurf der Begründung
- Maßnahmenkonzept zur Städtebaulichen Untersuchung „Alter Ortskern Ochtersum“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der Bebauungsplanänderung (347 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Begründung (62 KB) | ||||
3 | öffentlich | Maßnahmenkonzept (918 KB) |