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Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 27.03.2006 das Integrationskonzept für die Stadt Hildesheim beschlossen (Vorlage 06/028). Die Umsetzung des Konzepts beruhte weitgehend auf der Schulung und dem Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen, von denen vier als „Stadtteillotsen“ vom Rat bestellt waren und eine monatliche Aufwandsentschädigung erhielten. Die Arbeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen lief im August 2013 aus.
Mit Beschluss vom 05.03.2012 (Vorlage 12/052) hat der Verwaltungsausschuss entschieden, dass eine Arbeitsgruppe zum Integrationskonzept bis zu den Sommerferien 2012 gebildet werde. Nach Empfehlung dieser Arbeitsgruppe hat der Rat in seiner Sitzung am 11.03.2013 beschlossen, einen „Migrationsbeirat“ einzurichten, „um die politische Teilhabe der in Hildesheim lebenden Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge sowie der Deutschen mit Migrationshintergrund zu verbessern“ (Vorlage 13/058-1).
Nach Durchführung des Besetzungsverfahrens wurde mit Beschluss vom 23.09.2013 der „Beirat für Migration“ mit einer Laufzeit von 5 Jahren - beginnend ab 01.10.2013 - bestellt (Vorlage 13/304-1).
Die sodann beginnenden Planungen für ein neues Integrationskonzept wurden von der globalen Entwicklung im Bereich Flucht und den erheblichen Anstrengungen der Verwaltung zur Unterbringung zahlreicher Flüchtlinge überholt. Infolgedessen wurden die Arbeiten zur Erstellung eines Integrationskonzeptes nicht beendet.
2. Verfahren zur Erarbeitung eines „Hildesheimer Integrationsplans“
Die Verwaltung erkennt die Notwendigkeit, die Integrationspolitik der Stadt Hildesheim in einem Integrationsplan zu definieren, das Verwaltungshandeln daran auszurichten und die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen. Die städtische Integrationspolitik soll damit zu einem messbaren sowie alle zwei Jahre weiterentwickelbaren Handlungsfeld werden.
Empfohlen wird dabei eine wirkungsorientierte Vorgehensweise: Im Mittelpunkt des „Hildesheimer Integrationsplans“ sollen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen stehen. Die Verwaltung schlägt dabei folgende Handlungsfelder als Grundlage für den „Hildesheimer Integrationsplan“ vor:
•Gesundheit und Sport
•Soziale Partizipation (Bildung, Erwerbsleben)
•Gesellschaftliche Partizipation (Bürgerliches Engagement)
•Kulturelle Partizipation (Interkulturelle und interreligiöse Begegnung)
Für alle Handlungsfelder sind Indikatoren zu bestimmen, die durch regelmäßiges Monitoring überwacht werden. Die Umsetzung der Ziele erfolgt über Zwei-Jahres-Zielvereinbarungen; die Zielerreichung wird überprüft und in einem „Umsetzungsbericht“ dargelegt. Auf dieser Grundlage wird - ebenfalls in einem zweijährigen Rhythmus - der „Hildesheimer Integrationsplan“ fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgt durch die verwaltungsinterne Planungsgruppe, in Abstimmung mit der externen Planungsgruppe. Auf das herangezogene Referenzverfahren - den „Integrationsplan Karlsruhe“ - wird verwiesen:
(https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi/HF_sections/content/ZZk34n4pUQohoC/1337948295779/Karlsruher%20Integrationsplan.pdf)
Federführend für die Planung ist das Dezernat D mit der Koordinierungsstelle Integration. Der Planungsprozess soll durch einen Beirat begleitet werden. Mitglieder des Beirates sollen - neben dem Vorsitzenden des Beirates für Migration und der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration und dem Sozialdezernenten, u.a. - Frau Prof. Dr. Viola B. Georgi (Lehrstuhl für Diversity Education, Universität Hildesheim) sowie Herr Prof. Dr. Hannes Schammann (Lehrstuhl für Sozialwissenschaft, Universität Hildesheim) sein.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in einer offenen Veranstaltung, bei der der Entwurf vorgestellt und diskutiert werden soll, ist Teil des Planungsprozesses. Der Integrationsplan soll im Sommer 2018 beschlossen werden. Die Erstellung des Integrationsplans erfolgt - vereinfacht dargestellt - in vier Phasen:
Für die Heranziehung externer Experten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entstehenden Kosten sind durch das vorhandene Budget gedeckt.
Nach alledem verfolgt die Verwaltung mit dem Verfahren zur Erstellung des „Hildesheimer Integrationsplans“ das Ziel, die Integrationspolitik der Stadt Hildesheim mit geringstmöglichem Aufwand, hoher Verbindlichkeit (Ziele, Maßnahmen, Indikatoren, Überprüfung der Zielerreichung), Transparenz (Monitoring) und Nachhaltigkeit (alle zwei Jahre wiederkehrend) auf eine wirkungsorientierte Grundlage zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Integrationsplan für die Stadt Hildesheim zu erstellen. Grundlage ist dabei das in der Beschlussvorlage dargestellte Verfahren.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Integrationsplan der Stadt Karlsruhe
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Integrationsplan der Stadt Karlsruhe (589 KB) |