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Sachverhalt:
Für die beabsichtigte „Neugestaltung eines Kiosks mit Stehcafe“, für die eine Baugenehmigung beantragt worden ist, ist eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Wallanlagen“ erforderlich (siehe beiliegende Karte). Das dafür erforderliche Verfahren wurde durchgeführt; die eingegangenen Stellungnahmen der Naturschutzverbände sind gewürdigt worden (siehe Anlage).
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2006 die beabsichtigte Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Wallanlagen“ zustimmend zur Kenntnis genommen (Drucksachen-Nr. 172/06).
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Änderungsverordnung zur Landschaftschutzverordnung vom 05.10.1964 (HI-S 5 Wallanlagen) wird als Verordnung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Abwaegung (60 KB) | (40 KB) | |||
2 | öffentlich | Aenderungsverordnung (29 KB) | (11 KB) | |||
3 | öffentlich | Karte_Text_LSG_HI5_Wallanlagen (1361 KB) | ||||
4 | öffentlich | 10-11-2006-Karte-Teilaufhebungsfläche (26 KB) |