Stadt Hildesheim

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Vorlage - 17/053  

Betreff: Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Erlangung des Titels "Kulturhauptstadt Europas 2025"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie zur Kenntnis genommen   
20.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
22.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
03.04.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
03.04.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Kriterienkatalog der Europäischen Kommission  
Exposé K. Jacobsen  
Effekte und Erkenntnisse aus dem Stadtjubiläum 2015  
Werkstatt der Verrückten  
Unterstützungsbekundungen  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

  1. Das Programm “Kulturhauptstadt Europas“

 

1.1.            Hintergrund und Entwicklung des Programms

 

Seit dem Jahr 1985 führt die Europäische Kommission das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ durch. Es besteht im Wesentlichen aus einer zentralen Ausschreibung, bei der pro Jahr je eine Stadt aus zwei vorab festgelegten Mitgliedsstaaten den Titel „Kulturhauptstadt Europas“, verbunden mit der jeweiligen Jahreszahl, erhält. Der Ernennung voran geht ein mehrjähriger Bewerbungsprozess, in dem aus den Bewerberstädten eine Auswahl getroffen wird. Das Programm wurde im Jahr 2014 auf Beschluss des Europäischen Parlaments und Rates für den Zeitraum 2020-2033 neu aufgelegt und inhaltlich modifiziert.[1]

 

Waren in den Anfangszeiten hauptsächlich Metropolen wie Athen, Paris, Madrid u.a. Kulturhauptstädte Europas, so erhalten mittlerweile mittlere und kleinere Städte den Titel, so in 2016 z.B. Donostia-San Sebastián (Spanien, 186.000 Einwohner) Wrocław (Polen, 630.000 Einwohner). Ausdrücklich dürfen sich Städte jeder Größe bewerben. Es gab schon Kulturhauptstädte mit deutlich weniger als 100.000 Einwohnern, z.B. Matera (Italien, 60.000 Einwohner), Eleusis (Griechenland, 30.000 Einwohner)[2], und es ist ebenfalls möglich, eine größere Region mit einzubeziehen, unter der Voraussetzung, dass eine Stadt als Antrag­steller auftritt und die Federführung übernimmt.

 

Nach Berlin (1988), Weimar (1999) und Essen („Ruhr.2010“) wird Deutschland im Jahr 2025 wieder eine Kulturhauptstadt stellen. Voraussichtlich bis Frühjahr 2019 ist hierzu ein umfang­reiches Bewerbungskonzept vorzulegen.


1.2.            Die Inhalte der Ausschreibung

 

Ziele des Programms sind „a) die Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen in Europa, Hervorhebung ihrer Gemeinsamkeiten und Förderung des Gefühls der Zuge­hörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum und b) die Förderung des Beitrags der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte.“[3]

 

Die Ausschreibung richtet sich explizit an Städte mit einem deutlichen kulturellen Profil, die dieses als zentralen Baustein einer langfristigen, nachhaltigen Stadtentwicklung nutzen möchten. Entsprechend setzt der detaillierte Kriterienkatalog (Anlage 1) einen Schwerpunkt auf strategische Planung, die deutlich über den kulturellen Bereich und über die Planung eines Veranstaltungsjahres hinaus geht.

 

Im Einzelnen ist eine Bewerberstadt angehalten, eine „Langzeitstrategie“ – beispielsweise ausgerichtet an strategischen Zielen für die Stadt- und Regionsentwicklung – für ihre Kulturlandschaft aufzeigen. Der Plan beinhaltet u.a. Aussagen zur Steigerung der Leistungs­fähigkeit des Kultur- und Kreativbereichs, Pläne zur Verzahnung der Sektoren Kultur, Tourismus, Wirtschaft und Soziales sowie geplante Auswirkungen im sozialen wie im wirtschaftlichen Bereich. Die Bewerberstadt hat in ihrem Plan darzulegen, wie das Veranstaltungsjahr dazu dienen soll, die langfristige Kulturentwicklung zu unterstützen und nicht etwa vorhandene Initiativen zugunsten eines einmaligen Events zurückzudrängen.

 

Überdies beinhaltet die Ausschreibung in der Kategorie „Erreichung und Einbindung der Gesellschaft“ die Schaffung neuer, nachhaltiger Möglichkeiten der Teilhabe insbesondere für unterrepräsentierte Bevölkerungskreise und von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen (Inklusion). Es ist auf eine erfolgreiche strukturelle Verzahnung mit dem Bildungsbereich unter Einbeziehung der Schulen und anderer Bildungs- und Weiter­bildungseinrichtungen zu achten.

 

Das Programm erwartet deutlich profilierte „kulturelle und künstlerische Inhalte“ mit Einbindung der Akteure vor Ort, aber auch einer klaren „europäischen Dimension“. Die Aktivitäten während der Bewerbung, der Vorbereitung und im Veranstaltungsjahr müssen europäische Themen aufgreifen und Europa als Wertegemeinschaft mit einem gemeinsamen kulturellen Erbe bei vorhandener Vielfalt lebendig werden lassen.

 

Schließlich verlangt die Ausschreibung den Nachweis einer professionellen „Verwaltung“ – gemeint ist eine funktionsfähige Steuerungsstruktur – sowie der „Umsetzungsfähigkeit“. Hierzu gehören neben finanziellen Rahmenbedingungen auch die Pläne für ein umfassendes Marketing- und Kommunikationskonzept sowie die Darstellung der Aufnahmekapazitäten und infrastrukturellen Gegebenheiten im touristischen Bereich.

 

Die Ausschreibung setzt voraus, dass insbesondere die strategischen Planungen schon bei Abgabe der ersten Version des so genannten „Bid-Books“ (des Antrags auf Anerkennung des Titels) umfassend dargelegt werden. So soll sicher gestellt werden, dass auch Städte, die ggf. in der ersten Runde ausscheiden, von dem Bewerbungsprozess deutlich profitieren können.


1.3.            Zeitschiene des Bewerbungsprozesses bis zur Entscheidung Anfang 2020

 

Die Bewerbung zur Kulturhauptstadt ist als mehrstufiger Prozess konzipiert (Eckdaten des lokalen Entscheidungsprozesses kursiv):

 

April 2017

Beschluss des Stadtrats

 

Juni 2017

Beschluss des Kreistags

 

2017-2018

Bewerbungsvorbereitung, Erstellung des „Bid-Books“ in englischer Sprache

 

Ende 2018

Beschluss des Stadtrats über die Abgabe der Bewerbung

 

 

vorauss. Anfang 2019

Abgabe des „Bid-Books“

 

vorauss. Mitte 2019

„Pre-Selection“: Präsentation der Bewerbung vor der europäischen Jury, die daraufhin die so genannte „Shortlist“ derjenigen Städte veröffentlicht, die in die nächste Runde kommen.

 

2019-2020

Konkretisierung und Optimierung der Bewerbung mit Beratung seitens der EU. Jede der Städte auf der Shortlist wird von einer Jury-Delegation besucht und präsentiert sich und ihre Konzeption vor Ort

 

 

2020

„Selection“: Nach einer weiteren Präsentationsrunde vor der Jury wird die Siegerstadt bekannt gegeben. 

 

In der Folge beginnt für die Siegerstadt die konkrete Vorbereitungs- und Durchführungsphase.

 

 

1.4.            Weitere Bewerberstädte

 

Zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2017) haben fünf Städte beschlossen, sich um den Titel zu bewerben. Dies sind Dresden, Nürnberg, Magdeburg, Kassel und Chemnitz. Mindestens vier weitere erwägen eine Bewerbung: Hannover, Halle (Saale), Würzburg und Görlitz. Weitere Städte haben sich – so scheint es derzeit – von dem Bewerbungsvorhaben verabschiedet, z.B. Mannheim, Hamburg/Lübeck, Leipzig und Stralsund.

 

 

  1. Bisherige Aktivitäten zur Prüfung des Bewerbungsvorhabens

 

Die Idee zur Bewerbung als Kulturhauptstadt ist aus der Hildesheimer Bürgerschaft entstanden und von dieser seitdem mit hohem Engagement verfolgt worden. Im Vergleich zu anderen Städten, in denen das Vorhaben lt. öffentlich verfügbaren Informationen seitens der Politik und Verwaltung eingebracht wurde, basiert das Vorhaben von Beginn an auf einem breiten Beteiligungsprozess, in dem sich viele gesellschaftliche Akteure mit dem Thema einer möglichen Bewerbung befassten:

 

2.1.            Tagung im Roemer- und Pelizaeus-Museum

 

Im Lichte des erfolgreichen Veranstaltungsjahres zum 1200-jährigen Stadt- und Bistums­jubiläum meldeten sich bereits 2015 öffentlich Stimmen aus der Bürgergesellschaft, die in Hildesheim als Kultur- und Bildungsstadt einen berechtigten Kandidaten für den Titel sahen. Diese Stimmung nahm die regionale Heinrich-Dammann-Stiftung konstruktiv auf und lud im November 2015 gemeinsam mit Stadt und Landkreis Hildesheim Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu einer zweitägigen Tagung ins Roemer- und Pelizaeus-Museum ein. Insbesondere die Darstellungen des Hauptredners, Prof. Dr. Ulrich Fuchs, Co-Direktor der Kulturhauptstadt Marseille 2013 und Mitglied der EU-Jury zur Auswahl, Begleitung und Evaluierung aktueller und künftiger europäischer Kulturhauptstädte, wurden als sehr ermutigend wahrgenommen.

 

Im weiteren Verlauf der Tagung positionierten sich zahlreiche Vertreter aus Kultur, Hochschule, Wirtschaft – auch aus anderen Kommunen des Landkreises – deutlich positiv zu einer möglichen Bewerbung.

 

2.2.            Die Arbeit der AG 2025

 

Um auf dieser Grundlage eine Bewerbung Hildesheims weiter zu prüfen und bereits früh­zeitig im Prozess eine breite bürgerschaftliche Beteiligung zu erreichen, luden Ober­bürgermeister und Landrat daraufhin Anfang 2016 zu einer Zusammenkunft von Repräsen­tanten aus Politik, Gesellschaft und Kultureinrichtungen ein. Aus dieser Runde wurde die „AG 2025“ gegründet, um nach Abwägung der Voraussetzungen, Chancen und Risiken einer Bewerbung in der ersten Hälfte 2017 eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Hildesheim und den Kreistag vorlegen zu können. Die AG 2025 setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentliches Leben. Sie nahm ihre Arbeit im Frühjahr 2016 auf.

 

Neben einer ersten Bestandsaufnahme der städtischen und regionalen Kulturlandschaft, der Chancen kultureller Bildung, den vorhandenen europäischen Beziehungen, Kontakten und Themen in der Stadt und dem Landkreis ist ein zentrales Ergebnis die aus der Bürgerschaft finanzierte Recherche der Kulturwissenschaftlerin Kristina Jacobsen „Exposé zur Entscheidungsgrundlage über eine Bewerbung der Stadt Hildesheim als ‚Kultur­hauptstadt Europas 2025‘(Anlage 2, im Folgenden „Exposé zur Entscheidungs­grundlage“), in der u.a. auf Grundlage von Expertenbefragungen die Chancen einer Bewerbung weiter untersucht werden.

 

Mit Unterstützung der Hildesheim Marketing GmbH wurde zudem das Jubiläumsjahr 2015 im Hinblick auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Effekte ausgewertet (Anlage 3).

 

In enger Kooperation mit dem UNESCO-Lehrstuhl „Cultural Policy for the Arts in Develop­ment“ der Stiftung Universität Hildesheim fand Mitte November 2016 die so genannte „Werkstatt der Verrückten“ (ebenfalls bürgerschaftlich finanziert) statt. Es nahmen teil:

 

-          Prof. Martin Thumm (Architekt, Stadtgeschichte/Stadtentwicklung, ehemals HAWK  Hildesheim),

-          Prof. Barbara Kotte (Advertising Design, Berlin und Hochschullehrerin an der HAWK Hildesheim),

-          Olaf Kröck (Chefdramaturg Schauspielhaus Bochum, Absolvent im Fachbereich Kulturwissenschaften an der Universität Hildesheim, beteiligt an Ruhr.2010),

-          Dr. Rüdiger Sareika (Kulturbeauftragter i.R. bei der Evangelischen Akademie Villigst; Evangelische Kirche von Westfalen, beteiligt an Ruhr.2010).

Sie hatten sich der Aufgabe gestellt, besondere, alleinstellende Potentiale einer Bewerbung von Stadt und Region Hildesheim als Kulturhauptstadt Europas 2025 herauszuarbeiten und gaben eine zustimmende Empfehlung ab (Anlage 4).


2.3.            Bürgerschaftliches Engagement im Freundeskreis 2025

 

Der so genannte „Freundeskreis 2025 der Kulturregion Hildesheim e.V.“ ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich eigenständig, jedoch in enger Abstimmung mit der AG 2025, um gesellschaftliche Zustimmung zum Bewerbungsvorhaben bemühte und bis dato 21 schriftliche Unterstützungsbekundungen für das Vorhaben von wichtigen gesellschaft­lichen Akteuren erhalten hat (Anlage 5, für eine detaillierte Auflistung s.u.).

 

Der Freundeskreis initiierte und finanzierte eine eigene Kampagne zur Kulturhaupt­stadtbewerbung mit Großflächenbannern und einem eigenen Internetauftritt. Auf der Seite www.hi2025.de haben sich bereits mehrere hundert Menschen zum Bewerbungsvorhaben bekannt.

 

 

  1. Ergebnisse des Evaluationsprozesses

 

Das einhellige Ergebnis des bisherigen Evaluationsprozesses lautet, dass eine Bewerbung auf den Titel Kulturhauptstadt Europas große Chancen für Stadt Hildesheim, Landkreis Hildesheim und die Gemeinden des Landkreises bietet, sich als Region langfristig zukunfts­fähig zu positionieren.

 

3.1.            Imagewirkungen einer möglichen Bewerbung

 

Im Jahr 2025 werden lt. dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsförderung in Hildes­heim 32.000 aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Personen gerade einmal 17.500 ins Erwerbsleben eintretende gegenüberstehen (Hochrechnung aus 2014)[4]. Die Möglichkeit, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal anwerben zu können, wird zum entscheidenden Standortfaktor für Unternehmen in der Region. In der Konkurrenz der Städte und Gemeinden wird es essentiell, sich als attraktiver Wohn- und Lebensraum zu präsentieren sowie sich deutlich von anderen Regionen absetzen zu können.

 

In Stadt und Landkreis Hildesheim ist es der Bereich Kultur, der das Potential hat, im o.g. Sinne eine deutlich wahrnehmbare Alleinstellung gegenüber anderen Regionen Nord­deutschlands zu erreichen. Neben den großen und bedeutenden Kultureinrichtungen und den Welterbestätten erreicht die örtliche Kulturlandschaft in der Breite eine Qualität, die sie im Vergleich zu anderen Standorten deutlich heraushebt. Als Beispiele seien hier die Freie Theaterszene, deren Inszenierungen regelmäßig überregionale Aufmerksamkeit und auch Preise erringen, und die Kultur der ältesten und größten Sinti-Gemeinde, die in Hildesheim beheimatet ist, genannt (Kussi Weiss-Trio, Django-Reinhard-Festival).[5]

 

Die kulturelle Vielfalt der Region muss jedoch noch deutlicher profiliert und entsprechend wirksam werden. Viele der bedeutsamen „kleineren“ wie auch Teile der hochrangigen Kulturangebote werden vor Ort bislang wenig wahrgenommen. Kultur – sichtbar beispiels­weise in Form einer abgestimmten „Dachmarke“ – bildet bislang keinen prägenden Image­faktor für Hildesheim.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine strategisch ausgerichtete Kulturentwicklung im Rahmen einer Bewerbung zu einer deutlichen und nachhaltigen Verbesserung des Images der Region führen wird. Die vom Europäischen Parlament herausgegebene Studie „Kultur­hauptstädte Europas – Erfolgsstrategien und langfristige Auswirkungen“ [6] (im Folgenden: EP-Studie) kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere kleinere Städte mit einem schwachen nationalen oder internationalen Profil über den Titel als Kulturhauptstadt Europas einen deutlichen und nachhaltigen Imagewandel herbei führen konnten. Das Kulturhauptstadt-Jahr Ruhr.2010 beispielsweise bewirkte, dass bei einer Forsa-Umfrage im Jahr 2012, also deutlich nach dem Veranstaltungsjahr 10% der Befragten das Thema Kultur mit dem Ruhrgebiet assoziierten, während es im Jahr 2008 noch 2% gewesen waren.[7]

 

In einem möglichen Kulturhauptstadtjahr ist mit einem hohen lokalen, nationalen und internationalen Medieninteresse und positiver Berichterstattung zu rechnen. Das Hildes­heimer Stadtjubiläum mit dem Tag der Niedersachsen erreichte über 1.100 Medienberichte in mehreren hundert lokalen und überregionalen Medien, inkl. Funk und Fernsehen, mit einem geschätzten Mediawert (der Gegenwert, den eine kommerzielle Kampagne mit Anzeigen etc. kosten würde) von mindestens 15 Mio. Euro. Bisherige Kulturhauptstädte berichten von 5.000 - 65.000 Zeitungsausschnitten in nationalen und 200 - 3.500 in inter­nationalen Medien.[8] [9]

 

3.2.            Zusammenwachsen der Region Hildesheim

 

Um nachhaltig zukunftsfähig zu sein, müssen Stadt und Landkreis Hildesheim sich zukünftig verstärkt als eine Region verstehen, die ihre Ressourcen synergetisch nutzt und so in der Lage ist, ein lebenswerteres Umfeld mit einer besser ausgebauten Infrastruktur vorzuhalten und für die Menschen attraktiv zu bleiben.

 

Die Bewerbung kann einen solchen Prozess des Zusammenwachsens entscheidend vorantreiben. Sie bedarf einer integrierten regionalen Strategie im Bereich der Kultur­entwicklung und -vermarktung sowie im touristischen Bereich. Hierzu wird eine projekt­bezogene, eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Organisations­einheiten von Stadt und Landkreis Hildesheim notwendig sein, die nachhaltig zu verankern ist. Es gilt, tragfähige und zukunftsfähige Netzwerke und Strukturen, sowohl innerhalb der Verwaltungen als auch im kulturellen und (kultur-) wirtschaftlichen Bereich, weiter zu entwickeln. Eine positive Entscheidung des Kreistags und der Landkreisgemeinden ist Voraussetzung für diese Herangehensweise.

 

3.3.            Stärkung des kulturellen Sektors, wirtschaftliche Effekte

 

Eine strategische Kulturentwicklung im Rahmen einer Bewerbung als Kulturhauptstadt bedeutet eine nachhaltige Stärkung des kulturellen und kulturwirtschaftlichen Sektors. Dies beinhaltet sowohl die Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Institutionen und Netzwerke als auch die Verstetigung weiterer kultureller Initiativen und die Nutzung von Synergien, die durch die Stärkung von Transparenz und Kooperationen entstehen.

 

Durch ein Kulturhauptstadtjahr kann mit einer deutlichen Steigerung des touristischen Interesses und der entsprechenden Wertschöpfung gerechnet werden. Im Jubiläumsjahr 2015 verzeichnete Hildesheim im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg in allen touristischen Bereichen, u.a.:

 

-          Gästeankünfte: +10,2%  (+ 15.362)

-          Gästeübernachtungen 2015: +10,2%  (+ 26.990)

-          Buchungen Pauschalen: +58%

-          Gebuchte Gruppenführungen: +56%  (+ 520)

-          Besucher tourist-information: +17%  (+ 11.044) 

Dies bedeutet eine Wertschöpfung in Höhe von ca. 25,7 Mio. Euro Bruttoumsatz insgesamt für das Stadtgebiet Hildesheim (vgl. Anlage 3), entsprechend einem Zufluss aus Steuer­einnahmen in Höhe von ca. 550.000 Euro. Gemessen am baren Investitionsvolumen der Stadt in Höhe von 840.000 Euro beträgt die Rückflussquote des Jahres 2015 allein aus dem touristischen Sektor ca. 65%. Aus den Übernachtungszahlen des Jahres 2016 mit einer weiteren Steigerung von +0,2% lässt sich ein eindeutig nachhaltiger Effekt ableiten. Demzufolge übersteigt der Rückfluss aus dem touristischen Bereich mit Ablauf des Jahres 2016 schon deutlich den Betrag der eingesetzten Mittel.

 

Von ähnlichen Effekten berichtet Ruhr.2010: Das Jahr 2011 verzeichnete einen Zuwachs in Höhe von 17,4 % der Übernachtungszahlen gegenüber dem Jahr 2009, im Jahr 2012 war eine weitere Steigerung zu verzeichnen.[10]

 

Aber auch über den touristischen Bereich hinaus sind deutliche wirtschaftliche Effekte zu erwarten. Lille 2004 beispielsweise verzeichnete +22% Arbeitsplätze im kulturellen und +15% Arbeitsplätze im touristischen Sektor, Liverpool 2008 beziffert die Umwegrentabilität des Projekts mit 800 Mio. Englischen Pfund.[11]

 

3.4.            Soziale Effekte

 

Die Auswirkungen der Globalisierung sind besonders deutlich in den Kommunen ablesbar. Sich beschleunigende gesellschaftliche Transformationsprozesse lassen viele Menschen mit Gefühlen der Entwurzelung, der fehlenden Handlungsmacht und einem Bedürfnis nach Orientierung zurück. Ein erheblicher Teil der Hildesheimer Bevölkerung ist von Armut, Chancenungleichheit und Arbeitslosigkeit betroffen. So betrug die Kinderarmutsquote lt. Sozialbericht der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2014 im Stadtgebiet 27,8 %.[12] Insbesondere sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist für Hildesheim ein maßgeblicher Zukunftsfaktor.

 

Eine weitere Herausforderung bleibt auf lange Sicht die erfolgreiche Integration auslän­discher Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Stadtgesellschaft, seien es vor Krieg und Verfolgung geflüchtete Menschen, die langfristig in der Region bleiben werden, sei es die zunehmende Zahl an ausländischen Fachkräften, die benötigt werden, um den Mangel an qualifiziertem Personal in den Hildesheimer Wirtschaftsunternehmen zu beheben. Im Jahr 2015 verzeichnete Hildesheim (nur Stadtgebiet) Zuzüge von insgesamt 1374 Menschen aus dem außereuropäischen Ausland. Die Ausländerquote im Jahr 2016 lag bei ca. 12%, die der Menschen mit Migrationshintergrund bei ca. 28%.[13]

 

Die Planung und Durchführung eines groß angelegten Kulturprojekts wie der „Kulturhauptstadt Europas“ unter Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure in allen Phasen des Prozesses hat das Potential, in hohem Maße identitätsstiftend für die Bürgerinnen und Bürger zu wirken und eine neue, zukunftsgerichtete Verbundenheit mit der Region zu erzeugen. In Hildesheim konnten derartige Entwicklungen im Jubiläumsjahr 2015 erlebt werden: Das Motto „Stadtgefühl“, die Ausschreibung und das Programm regten viele Menschen an, sich aktiv oder als Zuschauer an den Aktionen des Jubiläums zu beteiligen. Vielfach war von einem neuen, positiveren Gefühl der eigenen Stadt gegenüber und auch von einem neuen „Wir-Gefühl“ die Rede (vgl. Anlage 3).

 

Ein aktives Leben mit Kunst und Kultur hat das Potential, Identität zu stiften und zu festigen und Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Gruppierungen zu bauen. Im Bereich der Kultur kann Vielfalt als Stärke und Bereicherung erlebt werden. Auch kann davon ausgegangen werden, dass Teilhabe an kulturellen Prozessen und Ereignissen zu einer Erhöhung von Bildungschancen und gesellschaftlicher Aktivität führt. Entsprechend muss der Zugang zu Kultur möglichst vielen Menschen unabhängig von sozialem Hinter­grund, Bildungsstand oder Nationalität ermöglicht werden. Allerdings ist derzeit die tatsächliche Teilhabe an Kultur in einem hohen Maße abhängig von diesen Faktoren, wobei von den kulturellen Angeboten vorrangig diejenigen mit einem hohen sozialen Status profitieren.[14]

 

Das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ verlangt vor diesem Hintergrund nach der Entwicklung neuer nachhaltiger Möglichkeiten der Teilhabe oder Mitwirkung der unter­schiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen an kulturellen Aktivitäten mit einer engen Verzah­nung zum schulischen und außerschulischen Bildungsbereich.

 

In Hildesheim existieren bereits vielfältige Ansätze und Initiativen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Inklusion, wie zum Beispiel das Projekt „Kulturkompass“, die Lenkungs­gruppe KulturInklusiv, der Verein „KulturLeben e.V.“ oder Projekte wie der „Unterwegs.Chor“. Die Kulturhauptstadt-Bewerbung bietet die Möglichkeit, bestehende Aktivitäten zielgerichtet weiter zu entwickeln und kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe stärker zu verankern. Eine strategische Kulturentwicklung sollte letztlich auch eine Verbreiterung der Angebots­struktur hin zu kultureller Vielfalt, mit einer Verstärkung sozio- und breitenkultureller sowie erlebnisorientierter Angebote zum Inhalt haben. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die öffentlich geförderten kulturellen Angebote deutlich stärker auch im Hinblick auf soziale Ziele wirksam werden.

 

3.5.            Wirksamkeit schon im Bewerbungsprozess

 

Wie oben beschrieben sind die konzeptionellen Aufgaben zur Kultur-, Stadt- und Regions­entwicklung schon bis zur Abgabe des ersten Bewerbungskonzepts, also unabhängig von einem tatsächlichen Zuschlag, zu erfüllen. Eine erfolgreiche Stärkung und Profilierung der Kulturlandschaft kann auch ohne die Durchführung des Kulturhauptstadt-Jahres einen nachhaltigen Imagewandel befördern. Gleiches gilt, wenn es gelingt, in Bereichen wie Tourismus und Marketing ein stärkeres regionales Vorgehen zu verankern und neue Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipation zu entwickeln.

 

Stadt und Landkreis Hildesheim müssen die genannten Themen und Maßnahmen ganz unabhängig von einer Kulturhauptstadtbewerbung ohnehin angehen, um langfristig zukunfts­fähig zu bleiben. Eine Beteiligung an der Ausschreibung kann und wird diesen Prozess allerdings erheblich beschleunigen, viele gesellschaftliche Kräfte mobilisieren und inhaltlich fokussieren. Ein solcher Prozess wird ungeahnte Kräfte freisetzen und zu neuen Koopera­tionen mit großem Potential führen. Im von Jacobsen vorgelegten Exposé zur Entschei­dungsgrundlage befragte Städte, die den Titel nicht erlangt haben, bestätigten diesen Effekt nachdrücklich. Nahezu einhellig kam etwa zum Ausdruck, dass die Städte auch von der nicht erfolgreichen Bewerbung nachhaltig profitiert hätten (vgl. Anlage 2).

 

Schon die Bewerbungsphase wird mit großem, auch überregionalem Medieninteresse verfolgt werden, wie bereits mit einem Beitrag in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 22.1.2017 deutlich wurde. Entsprechend sind bereits für die Bewerbungsphase deutliche Imageeffekte zu erwarten.

 

 

  1. Hildesheims Chancen zur Erlangung des Titels

 

4.1.            Die “Vergabepolitik“ der Kommission

 

Die im Rahmen des Prüfprozesses konsultierten Experten (u.a. Fuchs, Jacobsen) wiesen einhellig darauf hin, dass für den Titel weder der Charakter als europäische Metropole noch bedeutende Investitionen in die kulturelle Infrastruktur ausschlaggebend sein würden. Im Unterschied zum Welterbe-Programm der UNESCO liege der Schwerpunkt auch nicht auf den vorhandenen kulturellen Schätzen der Region, sondern zuvorderst auf einem breit angelegten, zukunftsfähigen, kreativen und innovativen Konzept, das zur Stadt passt. Unter anderem das Exposé zur Entscheidungsgrundlage skizziert den Trend, dass derzeit vorran­gig kleinere Städte mit innovativen Konzeptionen den Titel erhalten (vgl. Anlage 2).[15]

 

„Stadt und Landkreis Hildesheim“, so fasst es das Exposé von Jacobsen zusammen, „haben bereits begonnen, ihr Profil als Kultur(tourismus)-Standort auszubauen und schon andere Großereignisse realisiert (z.B. das Stadt- und Bistumsjubiläum).“ (S.21) Sie könnten damit auf einen Erfahrungsschatz und vorhandene Kompetenzen aufbauen.

 

4.2.            Breite gesellschaftliche Unterstützung

 

Im Laufe des Prüfprozesses zur Bewerbung haben sich bereits etliche mögliche Partner und politische Akteure deutlich positiv zu einer möglichen Bewerbung positioniert.

 

Bis Anfang Februar 2017 liegen der Stadt Unterstützungserklärungen für ein Bewerbungs­vorhaben von folgenden Einrichtungen/Akteuren vor (Anlage 5):

 

-          Stiftung Universität Hildesheim, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Hochschule für Rechtspflege,

-          evangelische und katholische Kirche (Dekanat und Kirchenkreis),

-          Interessengemeinschaft Kultur IQ e.V.,

-          Netzwerk Kultur und Heimat Hildesheimer Land e.V.

-          Kulturbeirat des Landkreises Hildesheim

-          Hildesheimer Museumsverein e.V.

-          Sparkasse Hildesheim Goslar Peine,

-          Volksbank eG Hildesheim-Lehrte-Pattensen,

-          Arbeitgeberverband im Bezirk Hildesheim e.V.,

-          Kreiswohnbau Hildesheim GmbH,

-          Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG,

-          Fagus GreCon Greten GmbH & Co. KG Alfeld,

-          Industrieverein Alfeld-Region e.V.

-          Schlote Holding GmbH,

-          Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld,

-          AutoGyro GmbH,

-          St. Bernward Krankenhaus GmbH,

-          Helios Klinikum Hildesheim GmbH,

-          Eintracht Hildesheim von 1961 e.V.

-          Volkshochschule Hildesheim gGmbH

-          Lebenshilfe Hildesheim e.V.

 

 

  1. Kosten und Finanzierung, Organisation

 

5.1.  Kosten und Finanzierung des Kulturhauptstadtjahres in Falle einer Ernennung

 

Generell gibt es für die Planung und Durchführung eines Kulturhauptstadtjahres keine Budgetvorgaben. Die Erteilung des Zuschlags wird – so das Ergebnis der Befragung von Experten im Prüfprozess (vgl. Anlage 2)[16] – nicht von der Höhe des Budgets, sondern vielmehr von dem kreativen Potential des Konzepts abhängen sowie von der Frage, inwieweit das Finanzierungskonzept realistisch und umsetzbar erscheint.

 

Die Ernennung zur „Kulturhauptstadt Europas“ 2025 ist mit der Perspektive verbunden, für ein den Kriterien entsprechendes Programm den „Melina Mercouri-Preis“ in Höhe von derzeit 1,5 Mio. Euro für die Umsetzung verliehen zu bekommen. Darüber hinaus ist auf allgemeine kulturelle Fördermöglichkeiten, Stiftungen, nationale und internationale Ausschreibungen inkl. das Programm „Kreatives Europa“ der Europäischen Kommission sowie auf Sponsoring zurück zu greifen. Es ist davon auszugehen, dass Bund und Land sich mit signifikanten Beträgen beteiligen.

 

Für das Kulturhauptstadt-Jahr Ruhr.2010 waren lt. öffentlich verfügbaren Informationen 18 Mio. Euro vom Bund, 12 Mio. Euro vom Land Nordrhein-Westfalen, 12 Mio. Euro vom Regionalverband Ruhr sowie 6 Millionen Euro seitens der Stadt Essen aufgebracht worden.  Zuzüglich Sponsoring und Einnahmen kam das Projekt auf ein Gesamtvolumen von 81 Mio. Euro.

 

In Hildesheim wird ein Budget im Rahmen von Ruhr.2010 nicht zu erreichen sein. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist ein mit dem Einsatz der Stadt Essen vergleichbarer Eigenanteil, wenn auch über mehrere Jahre verteilt, aus heutiger Perspektive unrealistisch und nicht vertretbar.

 

Also gilt es umso mehr, ein Konzept zu entwickeln, das fehlendes finanzielles Potential durch eine Bündelung von Ressourcen und die vorhandene Kreativität und Innovationskraft der Region ausgleicht. Hier kann Hildesheim auch auf traditionell starke und – wie beschrieben – bereits zustimmende gesellschaftliche Kräfte zählen.

 

Ein aussagekräftiges Finanzierungskonzept soll im Rahmen der Bewerbungsvorbereitung erstellt und dem Rat der Stadt vor Abgabe der Bewerbung zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Aussagen zur geplanten Organisationsstruktur im Falle einer Erlangung des Titels können derzeit noch nicht getroffen werden. Sie sind vielmehr ebenfalls Gegenstand des zu erarbeitenden Bewerbungskonzepts.

 

Ob Stadt und Landkreis Hildesheim in der Lage sein werden, ein Konzept zu entwickeln, das in seiner finanziellen und inhaltlichen Tragweite den Anforderungen der Ausschreibung entspricht, wird – wie in anderen Bewerberstädten auch –  letztlich erst der Prozess der Vorbereitung zeigen. Über die endgültige Abgabe der Bewerbung entscheidet der Rat auf der Grundlage der Ergebnisse des Vorbereitungsprozesses voraussichtlich Ende 2018.

 

5.2.            Kosten und Finanzierung sowie Organisation des Bewerbungsprozesses

 

Die Bewerbung soll als gemeinsame Anstrengung von Stadt, Landkreis, Wirtschaft und Bürgerschaft vorbereitet werden. Es sollte ein interkommunales Projektbüro mit mindestens zwei Stellen (ggf. als Arbeitsgruppe) gegründet werden, das sich ausschließlich mit dem Vorhaben befasst. Die Stadt Hildesheim stellt als ihren Beitrag für die Jahre 2017 bis 2019 eine Personalstelle ab. Weitere Fachbereiche werden nach Bedarf und nach Möglichkeit eingebunden.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 wird zum Zwecke der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und der Prozessbegleitung von einem zusätzlichen jährlichen Budget in Höhe von etwa 150.000 Euro, also insgesamt 450.000 Euro ausgegangen, das für weiteres Personal, aber auch für Beratung und Werbeaktivitäten zur Verfügung steht. Die Stadt beabsichtigt, hiervon jährlich 30.000 Euro, also insgesamt 90.000 Euro aufzubringen.

 

Weiterhin soll eine geeignete Lenkungs- und Steuerungsstruktur, die einschlägige Akteure aus Politik, Kultur und Gesellschaft einbindet, implementiert werden. 

 

 

  1. Beschlussfassung

 

Mit dem nachfolgenden Beschluss positioniert sich die Stadt Hildesheim als eine der möglichen Bewerberstädte um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“. Sie initiiert damit den mehrjährigen Bewerbungsprozess, der zur Abgabe eines umfassenden Bewerbungs­konzepts der Stadt in Kooperation mit dem Landkreis Hildesheim und den übrigen kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2019 führen soll.

 


[1] BESCHLUSS Nr. 445/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG,  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014D0445&from=DE, siehe auch Auszug in Anlage 1

[2] Wikipedia, Liste der europäischen Kulturhauptstädte

[3] BESCHLUSS Nr. 445/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG,  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014D0445&from=DE

[4] vgl. Diederich, Mark (2014):Wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse der Unternehmensbefragung zur Fachkräftesituation in Hildesheim, Präsentation anlässlich der die 1. Fachkräftekonferenz Region Hildesheim am 26. Mai 2014, http://www.hi-reg.de/fileadmin/mediathek/pdf_Nachrichten/Praesentation_Fachkraeftekonferenz_140526_FINAL.pdf

[5] vgl. Doeleke, Karl und Schicht, Christina: „Hildesheim, Hauptstadt der Sinti“, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 11.7.2015, http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Hildesheim-Hauptstadt-der-Sinti-Django-Reinhardt-Festival

[6] Europ. Parlament: Kulturhauptstädte Europas – Erfolgsstrategien und langfristige Auswirkungen (2013), http://kultur.creative-europe-desk.de/fileadmin/Dokumente/Kulturhauptstadte_Erfolgstrategien-Auswirkungen.pdf

[7] Scheytt, Oliver, u.a.: Ruhr.2010 Kulturhauptstadt Europas. Programm und Wirkung

[8] Wobei nicht eindeutig erkennbar ist, ob hier nur Presseberichterstattung oder auch die Berichterstattung in Funk und Fernsehen gemeint ist. Allein die derzeitige intensive Bericherstattung zur Kulturhauptstadt Aarhus 2017 in diesen Medien im deutschen Sprachraum zeigt jedoch eine umfangreiche internationale Berücksichtigung.

[9] Europ. Parlament: Kulturhauptstädte Europas – Erfolgsstrategien und langfristige Auswirkungen (2013), http://kultur.creative-europe-desk.de/fileadmin/Dokumente/Kulturhauptstadte_Erfolgstrategien-Auswirkungen.pdf, S. 139 sowie Scheytt, Oliver, u.a.: Ruhr.2010 Kulturhauptstadt Europas. Programm und Wirkung

 

[10] Scheytt, Oliver, u.a.: Ruhr.2010 Kulturhauptstadt Europas. Programm und Wirkung

[11] So Prof. Ulrich Fuchs bei einer Präsentation im Rahmen der Tagung zur Kulturhauptstadtbewerbung im Nov. 2015

[12] Bertelsmann-Stiftung: Sozialbericht Hildesheim, 2017, http://www.wegweiser-kommune.de/kommunale-berichte

[13] Stadt Hildesheim, Fachbereich Statistik und Wahlen

[14] vgl. Renz, Thomas, Nicht-BesucherInnen öffentlich geförderter Kulturveranstaltungen. Der Forschungsstand zur kulturellen Teilhabe in Deutschland, 2016, https://www.kubi-online.de/artikel/nicht-besucherinnen-oeffentlich-gefoerderter-kulturveranstaltungen-forschungsstand-zur und Allmannritter, Vera, Menschen mit Migrationshintergrund als Kulturpublikum. Der aktuelle Forschungsstand in Deutschland sowie Anregungen zur weiteren Beschäftigung, 2014, https://www.kubi-online.de/artikel/menschen-migrationshintergrund-kulturpublikum-aktuelle-forschungsstand-deutschland-sowie

[15] auch Prof. Fuchs wies in seiner o.g. Präsentation darauf hin.

[16] sowie Prof. Fuchs in seiner o.g. Präsentation


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung des Kreistags und

 

unter dem Vorbehalt einer finanziellen und personellen Beteiligung weiterer Partner mindestens im unter 5.2 genannten Umfang

 

auf der Grundlage der identifizierten Potentiale und unter Maßgabe der oben genannten Ziele und Schwerpunktsetzungen sowie unter Einsatz des unter 5.2. benannten finanziellen und personellen Aufwands

 

eine Bewerbung zur Erlangung des Titels „Kulturhauptstadt Europas 2025“ zur Vorlage für den Rat vorzubereiten, und zwar durch

 

a)      ein begründetes, nachhaltiges Bewerbungskonzept,

b)      ein Finanzierungskonzept, das insbesondere die relevanten Finanzpositionen, zu denen die Stadt sich als Bewerberin verpflichtet, transparent darstellt.“

 



Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kriterienkatalog der Europäischen Kommission (132 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Exposé K. Jacobsen (521 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Effekte und Erkenntnisse aus dem Stadtjubiläum 2015 (878 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Werkstatt der Verrückten (629 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Unterstützungsbekundungen (6769 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Folgekostenabschätzung (34 KB)      
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