|
|
Sachverhalt:
Mit den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2016/17 wurde die Verwaltung beauftragt:
Die Laufzeit des Solidarbeitragsvertrags betrug fünf Jahre und endete mit Ablauf des 31.12.2016. Der Vertrag sah jedoch eine Verlängerung um 1 Jahr vor, wenn er nicht zum 30.06.2016 gekündigt wird. Nach Gesprächen mit der Stadt haben die Hildesheimer Sportvereine dennoch mehrheitlich beschlossen, den Vertrag nicht über den 31.12.2016 hinaus zu verlängern. Der KSB hat namens und in Vollmacht der Hildesheimer Sportvereine die Kündigung des Vertrages fristgerecht am 22.06.2016 zum 31.12.2016 ausgesprochen.
Demzufolge fanden zahlreiche Gespräche der Verwaltung mit dem KSB, den Vereinen sowie mehrere Sitzungen einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Politik statt. Auf Grundlage der Ergebnisse hat der Rat mit Vorlage Nr. 16/276 am 24.10.2016 beschlossen, dass die Verwaltung, mit den Sportvereinen – vertreten durch den KSB – eine Folgeregelung des bisherigen Solidarbeitragsvertrages mit folgender Maßgabe vereinbaren soll:
Der KSB hat am 14.11.2016 mitgeteilt, dass die Vereine mit großer Mehrheit am 08.11.2016 der Verlängerung des bisherigen Solidarbeitragsvertrages um 1 Jahr bis zum 31.12.2017 zugestimmt haben.
Es wird vorgeschlagen, dass die oben genannte Arbeitsgruppe mit dem KSB, Vereinsvertretern und der Politik auch die Neuregelung ab 2018 vorbereiten soll. Diesbezüglich sind folgende Sitzungstermine angedacht:
Dienstag, 28.02.2017, 18.00 Uhr, im Rathaus
Dienstag, 14.03.2017, 18.00 Uhr, im Rathaus
Dienstag, 04.04.2017, 18.00 Uhr, im Rathaus
Die Ratsfraktionen werden gebeten, jeweils 1 Vertreter zu benennen, der in der Arbeitsgruppe mitarbeiten wird.
Ziel der Verhandlungen muss es im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation und den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen sein, die Einnahmen in Höhe von 270.000,00 Euro direkt oder indirekt über wegfallende städtische Leistungen auch weiterhin zu erzielen.
Die Verwaltung strebt an, dem Rat bis zur Sommerpause 2017 eine Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Keine.