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Vorlage - 17/032  

Betreff: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerlach, Ansgar
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten Bearbeiter/-in: Ladwig, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.02.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage des ZAH 05/2016  
Bestätigungsvermerk des RPA Landkreis Hildesheim  
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers  
Lagebericht  
Bilanz  
Gewinn und Verlustrechnung  
Sitzungsvorlage des ZAH 06/2016 Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017  
Sitzungsvorlage des ZAH 07/2016 einschl. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017  
Sitzungsvorlage des ZAH 08/2016 Entgeltregelung des ZAH ab dem 05.04.2017  

Sachverhalt:

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit u.a. folgenden Tagesordnungspunkten durchzuführen:

 

 

  1. Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015
  2. Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017
  3. Vorlage und Genehmigung des Wirtschaftsplanes /Haushaltssatzung 2017
  4. Entgelte ab dem 05.04.2017

 

Zu TOP 1

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verbandsordnung des ZAH den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 geprüft.

 

Jahresabschluss 2015

 

Die mit  der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 im Einvernehmen  mit dem RPA des Landkreises Hildesheim beauftragte  WIBERA  AG  erteilte am 25.11.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

B.I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Geschäftsführers 

 

  • Vor dem Hintergrund, dass die ZAH ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet und das NKAG zu beachten hat, wurden für das Wirtschaftsjahr 2016 für die Restmüll- und Biotonnen um 20 % bzw. 10 % gesenkt. Der Wirtschaftsplan 2016 wies einen Fehlbetrag von 2.450.000,00 Euro aus.
  • Die Ertragslage entwickelte sich deutlich positiver als erwartet. Statt des im Wirtschaftsplan veranschlagten Jahresfehlbetrages  wurde ein Überschuss  von 2.101.000,00 Euro erwirtschaftet. Dabei standen den um 17.000,00 Euro höheren betrieblichen Erträgen um 1.387.000,00 Euro niedrigere betriebliche Aufwendungen gegenüber. Hier machten sich insbesondere die geringeren Materialaufwendungen (-904.000,00 Euro) sowie die rückläufigen Zuführungen zu den Rückstellungen für die Sanierung der Altlasten (-416.000,00 Euro)positiv bemerkbar.
  • Die Bilanzsumme erhöhte sich um 2,2  Mio. Euro auf 45,5 Mio. Euro. Auf der Aktivseite machen das Anlagevermögen 43,3 % und die liquiden Mittel 53,2 % der Bilanzsumme aus; auf der Passivseite  entfallen 71,1 % der Bilanzsumme auf Rückstellungen.  Das Eigenkapital macht unter Einbeziehung der in dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss  enthaltenen Gebührenüberdeckungen 26,2 % der Bilanzsumme aus. 
  • Die von den Verbandsmitgliedern auferlegte Geschäftstätigkeit konnte ohne nennenswerte Störungen jederzeit voll erfüllt werden.

Anlage I: Lagebericht

 

  • Das Verbandsgebiet umfasst 18 Kommunen im Landkreis sowie die Stadt Hildesheim. Gesamt 275.000 Einwohner
  • Anlieferung an Verbrennungsanlage  in 2015: - 3.844 t auf 55.382 t.
  • Siedlungsabfälle privater Herkunft: -2.200 t gegenüber Vorjahr auf 42.700 t
  • Altpapier: nahezu unverändert und nun bei 22.234 t (-359 t)

 

Eine Kopie der Vorlage 05/2016, der Bilanz, der Bestätigungsvermerke der WIBERA AG und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim, der Lagebericht sowie die Bilanz und GuV  zum 31.12.2015 sind als Anlagen beigefügt.

 

Zu TOP 2

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 die Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Danach können die Gebührensätze für die Restmülltonne und die Biotonne beibehalten werden.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr.06/2016 mit der Gebührenvorkalkulation ist als Anlage beigefügt.

 

Zu TOP 3

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Wirtschaftsplan/Haushaltssatzung 2017 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr. 07/2016  sowie der Wirtschaftsplan 2017 und die Haushaltssatzung 2017 sind als Anlagen beigefügt.

 

Zu TOP 4

Die Entgeltregelung für Leistungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim, die er aufgrund privatrechtlicher Verpflichtungen erbringt, soll zum 05.04.21017 neu festgesetzt werden.

 

Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016  die Entgeltregelung ab dem 05.04.2017  beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Eine Kopie der Vorlage Nr. 08/2016  ist als Anlage beigefügt.

 

Gem. § 8 der Verbandsordnung des ZAH entscheidet die Zweckverbandsversammlung über die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie über die Entlastung des Geschäftsführers und des Verbandsausschusses, über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes/der Haushaltssatzung 2017 und  über sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Zweckverband von der Verbandsgeschäftsführung der Verbandsversammlung vorgelegt werden.

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim bittet die Stadt Hildesheim, den Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung zu ermächtigen, dem Beschlussvorschlag der Vorlagen Nr. 05/2016, 06/2016, 07/2016  und 08/2016  des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim zuzustimmen.

 

Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass den Beschlussvorschlägen zugestimmt werden kann.

 

Gemäß § 4 Abs. 1a) der Hauptsatzung entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften u.a. über Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreter/innen in einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zur Verabschiedung von Wirtschaftsplänen und von Jahresabschlüssen.

 


Beschlussvorschlag:

 

für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

-Das Ergebnis des  vorgelegten Jahresabschlusses 2015 wird festgestellt und dem Verbandsgeschäftsführer sowie dem Verbandsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

-Der Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 wird zugestimmt.

 

-Der Wirtschaftsplan 2017 einschließlich der Haushaltssatzung 2017 des ZAH wird in der

vorliegenden Höhe beschlossen.

 

 

für den Rat:

 

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:

 

-Der Entgeltregelung zum 05.04.2017 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Sitzungsvorlage des ZAH 05/2016

- Bestätigungsvermerk des RPA Landkreis Hildesheim

- Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

- Lagebericht

- Bilanz

- Gewinn-und Verlustrechnung

- Sitzungsvorlage des ZAH  06/2016 Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017

- Sitzungsvorlage des ZAH 07/2016 einschl. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017

- Sitzungsvorlage des ZAH 08/1016 Entgeltregelung des ZAH ab dem 05.04.2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sitzungsvorlage des ZAH 05/2016 (80 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bestätigungsvermerk des RPA Landkreis Hildesheim (315 KB)      
Anlage 9 3 öffentlich Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers (77 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Lagebericht (1196 KB)      
Anlage 4 5 öffentlich Bilanz (66 KB)      
Anlage 5 6 öffentlich Gewinn und Verlustrechnung (45 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Sitzungsvorlage des ZAH 06/2016 Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 (1549 KB)      
Anlage 7 8 öffentlich Sitzungsvorlage des ZAH 07/2016 einschl. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017 (1722 KB)      
Anlage 8 9 öffentlich Sitzungsvorlage des ZAH 08/2016 Entgeltregelung des ZAH ab dem 05.04.2017 (128 KB)      
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