Sachverhalt:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim beabsichtigt demnächst eine Verbandsversammlung mit u.a. folgenden Tagesordnungspunkten durchzuführen:
Zu TOP 1
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verbandsordnung des ZAH den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 geprüft.
Jahresabschluss 2015
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 im Einvernehmen mit dem RPA des Landkreises Hildesheim beauftragte WIBERA AG erteilte am 25.11.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
B.I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Geschäftsführers
Anlage I: Lagebericht
Eine Kopie der Vorlage 05/2016, der Bilanz, der Bestätigungsvermerke der WIBERA AG und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim, der Lagebericht sowie die Bilanz und GuV zum 31.12.2015 sind als Anlagen beigefügt.
Zu TOP 2
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 die Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Danach können die Gebührensätze für die Restmülltonne und die Biotonne beibehalten werden.
Eine Kopie der Vorlage Nr.06/2016 mit der Gebührenvorkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Zu TOP 3
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Wirtschaftsplan/Haushaltssatzung 2017 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.
Eine Kopie der Vorlage Nr. 07/2016 sowie der Wirtschaftsplan 2017 und die Haushaltssatzung 2017 sind als Anlagen beigefügt.
Zu TOP 4
Die Entgeltregelung für Leistungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim, die er aufgrund privatrechtlicher Verpflichtungen erbringt, soll zum 05.04.21017 neu festgesetzt werden.
Der Zweckverbandsausschuss des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 die Entgeltregelung ab dem 05.04.2017 beraten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt.
Eine Kopie der Vorlage Nr. 08/2016 ist als Anlage beigefügt.
Gem. § 8 der Verbandsordnung des ZAH entscheidet die Zweckverbandsversammlung über die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie über die Entlastung des Geschäftsführers und des Verbandsausschusses, über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes/der Haushaltssatzung 2017 und über sonstige Angelegenheiten, die wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Zweckverband von der Verbandsgeschäftsführung der Verbandsversammlung vorgelegt werden.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim bittet die Stadt Hildesheim, den Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung zu ermächtigen, dem Beschlussvorschlag der Vorlagen Nr. 05/2016, 06/2016, 07/2016 und 08/2016 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim zuzustimmen.
Nach eingehender Prüfung ist die Verwaltung der Auffassung, dass den Beschlussvorschlägen zugestimmt werden kann.
Gemäß § 4 Abs. 1a) der Hauptsatzung entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften u.a. über Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreter/innen in einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zur Verabschiedung von Wirtschaftsplänen und von Jahresabschlüssen.
Beschlussvorschlag:
für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:
-Das Ergebnis des vorgelegten Jahresabschlusses 2015 wird festgestellt und dem Verbandsgeschäftsführer sowie dem Verbandsausschuss wird Entlastung erteilt.
-Der Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 wird zugestimmt.
-Der Wirtschaftsplan 2017 einschließlich der Haushaltssatzung 2017 des ZAH wird in der
vorliegenden Höhe beschlossen.
für den Rat:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wird beauftragt, in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim wie folgt abzustimmen:
-Der Entgeltregelung zum 05.04.2017 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Sitzungsvorlage des ZAH 05/2016
- Bestätigungsvermerk des RPA Landkreis Hildesheim
- Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
- Lagebericht
- Bilanz
- Gewinn-und Verlustrechnung
- Sitzungsvorlage des ZAH 06/2016 Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017
- Sitzungsvorlage des ZAH 07/2016 einschl. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017
- Sitzungsvorlage des ZAH 08/1016 Entgeltregelung des ZAH ab dem 05.04.2017
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sitzungsvorlage des ZAH 05/2016 (80 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bestätigungsvermerk des RPA Landkreis Hildesheim (315 KB) | ||||
3 | öffentlich | Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers (77 KB) | ||||
4 | öffentlich | Lagebericht (1196 KB) | ||||
5 | öffentlich | Bilanz (66 KB) | ||||
6 | öffentlich | Gewinn und Verlustrechnung (45 KB) | ||||
7 | öffentlich | Sitzungsvorlage des ZAH 06/2016 Gebührenvorkalkulation für das Jahr 2017 (1549 KB) | ||||
8 | öffentlich | Sitzungsvorlage des ZAH 07/2016 einschl. Wirtschaftsplan und Haushaltssatzung 2017 (1722 KB) | ||||
9 | öffentlich | Sitzungsvorlage des ZAH 08/2016 Entgeltregelung des ZAH ab dem 05.04.2017 (128 KB) |