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Sachverhalt:
I. Stellen im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Der Fachbereich 61 (Stadtplanung und Stadtentwicklung) soll personell und inhaltlich umstrukturiert werden. Grund hierfür sind geänderte, aber auch gestiegene fachliche Anforderungen aus den derzeit laufenden und zukünftigen Entwicklungen von Gewerbe- und Wohngebieten, Verkehrsprojekten mit gesamtstädtischer Bedeutung sowie zwei weiteren Städtebaufördergebieten. Hierfür ist eine fachliche Verstärkung des Personals notwendig, um eine projektbezogene Zusammenarbeit im Fachbereich als auch mit anderen Fachbereichen zu ermöglichen und eine zeitgerechte Umsetzung der laufenden Projekte sicherzustellen.
Der Bereich 61.2 (Stadtentwicklung) übernimmt innerhalb des Fachbereichs sowie zu anderen Fachbereichen zukünftig eine Schnittstellenfunktion. Verkehrsplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte sowie die Wohngebietsentwicklung sollen hier übergeordnet planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Koordination von Plänen und Projekten zu verbessern, aber auch die beiden anderen Bereiche im Fachbereich von Fachthemen mit zwei weiteren Stellen zu entlasten.
Um die gemeindliche Planungshoheit in ihrer steuernden Funktion zu gewährleisten und die hierfür notwendige Bauleitplanverfahren durchzuführen, benötigt der Bereich 61.3 (Stadtteilplanung und Planverfahren) personelle Unterstützung.
Für den Bereich 61.1 (Stadterneuerung) ist vorgesehen, eine befristete Stelle für drei Jahre zu schaffen, um die Mehrarbeit aus den neu hinzugekommenen Fördergebieten der „Sozialen Stadt“ aufzufangen. Da zwei Stadtumbaugebiete voraussichtlich in dieser Zeit auslaufen, ist eine Befristung ausreichend.
Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von vier Stellen, voraussichtlich der Vergütungsgruppe E 11 TVöD (Verkehrsplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Stadtplanung sowie Sanierungsplanung).
Der beabsichtigte Stellenaufbau kann aus dem eigenen Fachbereich zeitlich verzögert ausgeglichen werden. Eine Stelle (Stellen-Nr. 240 / Vergütungsgruppe E 5 TVöD) konnte durch Umsetzung im Fachbereich bereits eingespart werden. Im Zuge des altersbedingten Ausscheidens mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen über die nächsten Jahre drei weitere Stellen (zwei Stellen Vergütungsgruppe E 11 TVöD und eine Stelle Vergütungsgruppe E 6 TVöD) im Fachbereich nicht wiederbesetzt werden. Durch den vorübergehenden Personalaufbau wird damit zugleich ein fließender Übergang erreicht, so dass ausscheidungsbedingte Reibungsverluste vermieden werden.
Inhaltlich umfassen die vier zusätzlichen Stellen folgende Aufgaben:
Verkehrsplanung
Der Aufgabenbereich umfasst die übergeordnete Verkehrsplanung sowie die verkehrsplanerischen Angelegenheiten bei städtebaulichen Einzelprojekten und Planungen. Hierzu gehören u. a.:
- Inhaltlich konzeptionelle Fortschreibung und Projektsteuerung der gesamtstädtischen Konzepte wie den Integrierten Verkehrsentwicklungsplan einschließlich der Teilkonzepte für Fuß- und Fahrradverkehr sowie Kfz-Verkehr, den Lärmaktionsplan und das Verkehrsmodell,
- Verwaltungsinterne Steuerung und Betreuung von besonderen regionalen und überregionalen Verkehrsprojekten wie den dritten Autobahnanschluss, Verlegung der B6, Ausbau des Stichkanals oder den S-Bahnhof Himmelsthür,
- Übernahme der Aufgabenträgerschaft Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), dazu zählt: konzeptionelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans, Mitwirkung bei der Entwicklung von Tarifmodelle sowie bei der Erteilung der Konzessionen im straßengebundenen Verkehr und die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen
- Erarbeitung verkehrsplanerischer Konzepte und räumlich begrenzter Untersuchungen,
- Bearbeitung und Prüfung verkehrsplanerischer Aspekte bei Bauleitplänen und Bauanträgen,
- Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie
- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Landschafts- und Umweltplanung
Der Aufgabenbereich umfasst die übergeordnete Landschafts- und Umweltplanung sowie die landschafts- und umweltplanerischen Aspekte (z. B. Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) bei städtebaulichen Einzelprojekten und Planungen. Hierzu gehören u. a.:
- Inhaltlich konzeptionelle Fortschreibung und Umsetzung des Landschaftsplans,
- Erarbeitung von teilräumlichen Planungs- und Zielkonzepten,
- Steuerung von stadtbedeutsamen Freiraumprojekten wie z. B. Umgestaltung Hohnsensee,
- Koordination und Durchführung von Umweltverträglichkeitsanalysen und -prüfungen,
- Erarbeitung der Grünordnungspläne, grünordnerischen Fachbeiträgen und Umweltberichte bei Bauleitplänen,
- Beauftragung und Betreuung von artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Bodengutachten (Versickerung/Belastungen) in der Bauleitplanung sowie bei Einzelprojekten
- Monitoring von Bauleitplänen und der Aufbau eines Ökokontos,
- Bearbeitung und Prüfung landschafts- und umweltplanerischer Aspekte bei Bauanträgen,
- Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie
- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Stadtplanung
Der Aufgabenbereich umfasst die städtebaulichen und stadtplanerischen Angelegenheiten für einen räumlichen Teilbereich der Stadt Hildesheim. Hierzu gehören u.a.
- Projektsteuerung und Bearbeitung von städtischen sowie von Investoren beantragten Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne und Änderungen Flächennutzungsplan),
- Erarbeitung teilräumlicher städtebaulicher Analysen und Entwicklung städtebaulicher Konzepte,
- Städtebauliche und baurechtliche Beratung von privaten Bauherren, Architekten, Investoren und Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben in beplanten und unbeplanten Stadtteilbereichen,
- Planungsrechtliche Bearbeitung von Bauanträgen sowie Erstellung städtebaulicher Stellungnahmen zu Vorhaben,
- Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie
- Vorstellung von Planungen in politischen Gremien.
Sanierungsplanung
Der Aufgabenbereich umfasst die partizipativen, förderrechtlichen und städtebaulichen Angelegenheiten für einen Teil der Städtebaufördergebiete (Stadtumbau, Soziale Stadt). Hierzu gehören u.a.:
- Erarbeitung, Abstimmung und Fortschreibung der integrierten Handlungs- und Stadtteilkonzepte innerhalb der Verwaltung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien,
- Erarbeitung von teilräumlichen Planungs- und Zielkonzepten,
- Projektsteuerung der Sanierungsprojekte,
- Bearbeitung der Förderanträge und Programmanmeldungen für die Programme der Städtebauförderung (Stadtumbau und Soziale Stadt),
- förderrechtliche Kontrolle der Sanierungsprogramme und Mitwirkung an der Kostenabrechnung,
- Mitwirkung an der Bauleitplanung sowie an Fachplanungen in den Fördergebieten,
- Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie
- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
II. Stellen im Fachbereich Tiefbau und Grün
Der Fachbereich 66 (Tiefbau und Grün) ist als Dienstleister verantwortlich für den Bau und die Herstellung der vom Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung erarbeiteten Bauprojekte. Durch die jetzt geplante Verstärkung des Fachbereichs Stadtplanung zur Beschleunigung der Bauleitplanung wird zwangsläufig auch dieser Dienstleistungsaufwand vergrößert, und es bedarf einer Verstärkung der Neubauabteilung, um die zeitnahe Umsetzung der Planungen zu ermöglichen. Vorläufig ist deshalb die Einrichtung von mindestens 2 zusätzlichen Stellen – 1 BauIng.Stelle E 11 und 1 Technikerstelle E8 – erforderlich. Die Einstellung eigenen Personals ist angesichts der Honorarsätze nach HOAI konkurrenzlos die wirtschaftlich günstigere Vorgehensweise. Ob die Schaffung eines weiteren Neubauteams letztendlich ausreichend sein wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist es die vorsichtige Herangehensweise an das Thema. Ohne die Schaffung der 2 zusätzlichen Stellen wird die Verstärkung des Fachbereichs Stadtplanung wirkungslos.
Beschlussvorschlag:
Den stellenplanrelevanten Veränderungen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, siehe Vorlage zum Nachtrags-Stellenplan |
| nein |
Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: ///