Stadt Hildesheim

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Vorlage - 16/369  

Betreff: Stellen im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
und im Fachbereich Tiefbau und Grün
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brouër, Sandra
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
06.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.02.2017 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
20.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

I. Stellen im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung

 

Der Fachbereich 61 (Stadtplanung und Stadtentwicklung) soll personell und inhaltlich umstrukturiert werden. Grund hierfür sind geänderte, aber auch gestiegene fachliche Anforderungen aus den derzeit laufenden und zukünftigen Entwicklungen von Gewerbe- und Wohngebieten, Verkehrsprojekten mit gesamtstädtischer Bedeutung sowie zwei weiteren Städtebaufördergebieten. Hierfür ist eine fachliche Verstärkung des Personals notwendig, um eine projektbezogene Zusammenarbeit im Fachbereich als auch mit anderen Fach­bereichen zu ermöglichen und eine zeitgerechte Umsetzung der laufenden Projekte sicher­zustellen.

 

Der Bereich 61.2 (Stadtentwicklung) übernimmt innerhalb des Fachbereichs sowie zu anderen Fachbereichen zukünftig eine Schnittstellenfunktion. Verkehrsplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte sowie die Wohngebiets­entwicklung sollen hier übergeordnet planerisch bearbeitet werden. Ziel ist es, die Koor­dination von Plänen und Projekten zu verbessern, aber auch die beiden anderen Bereiche im Fachbereich von Fachthemen mit zwei weiteren Stellen zu entlasten.

 

Um die gemeindliche Planungshoheit in ihrer steuernden Funktion zu gewährleisten und die hierfür notwendige Bauleitplanverfahren durchzuführen, benötigt der Bereich 61.3 (Stadtteil­planung und Planverfahren) personelle Unterstützung.

 

Für den Bereich 61.1 (Stadterneuerung) ist vorgesehen, eine befristete Stelle für drei Jahre zu schaffen, um die Mehrarbeit aus den neu hinzugekommenen Fördergebieten der „Sozialen Stadt“ aufzufangen. Da zwei Stadtumbaugebiete voraussichtlich in dieser Zeit auslaufen, ist eine Befristung ausreichend.

 

Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von vier Stellen, voraussichtlich der Vergütungsgruppe E 11 TVöD (Verkehrsplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Stadt­planung sowie Sanierungsplanung).

 

Der beabsichtigte Stellenaufbau kann aus dem eigenen Fachbereich zeitlich verzögert ausgeglichen werden. Eine Stelle (Stellen-Nr. 240 / Vergütungsgruppe E 5 TVöD) konnte durch Umsetzung im Fachbereich bereits eingespart werden. Im Zuge des altersbedingten Ausscheidens mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen über die nächsten Jahre drei weitere Stellen (zwei Stellen Vergütungsgruppe E 11 TVöD und eine Stelle Vergütungs­gruppe E 6 TVöD) im Fachbereich nicht wiederbesetzt werden. Durch den vorübergehenden Personalaufbau wird damit zugleich ein fließender Übergang erreicht, so dass aus­scheidungsbedingte Reibungsverluste vermieden werden.

 

Inhaltlich umfassen die vier zusätzlichen Stellen folgende Aufgaben:

 

Verkehrsplanung

 

Der Aufgabenbereich umfasst die übergeordnete Verkehrsplanung sowie die verkehrs­planerischen Angelegenheiten bei städtebaulichen Einzelprojekten und Planungen. Hierzu gehören u. a.:

 

-          Inhaltlich konzeptionelle Fortschreibung und Projektsteuerung der gesamtstädtischen Konzepte wie den Integrierten Verkehrsentwicklungsplan einschließlich der Teilkonzepte für Fuß- und Fahrradverkehr sowie Kfz-Verkehr, den Lärmaktionsplan und das Verkehrs­modell,

-          Verwaltungsinterne Steuerung und Betreuung von besonderen regionalen und über­regionalen Verkehrsprojekten wie den dritten Autobahnanschluss, Verlegung der B6, Ausbau des Stichkanals oder den S-Bahnhof Himmelsthür,

-          Übernahme der Aufgabenträgerschaft Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), dazu zählt: konzeptionelle Fortschreibung des Nahverkehrsplans, Mitwirkung bei der Ent­wicklung von Tarifmodelle sowie bei der Erteilung der Konzessionen im straßen­gebundenen Verkehr und die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen

-          Erarbeitung verkehrsplanerischer Konzepte und räumlich begrenzter Untersuchungen,

-          Bearbeitung und Prüfung verkehrsplanerischer Aspekte bei Bauleitplänen und Bauan­trägen,

-          Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie

-          Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Landschafts- und Umweltplanung

 

Der Aufgabenbereich umfasst die übergeordnete Landschafts- und Umweltplanung sowie die landschafts- und umweltplanerischen Aspekte (z. B. Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) bei städtebaulichen Einzelprojekten und Planungen. Hierzu gehören u. a.:

 

-          Inhaltlich konzeptionelle Fortschreibung und Umsetzung des Landschaftsplans,

-          Erarbeitung von teilräumlichen Planungs- und Zielkonzepten,

-          Steuerung von stadtbedeutsamen Freiraumprojekten wie z. B. Umgestaltung Hohnsen­see,

-          Koordination und Durchführung von Umweltverträglichkeitsanalysen und -prüfungen,

-          Erarbeitung der Grünordnungspläne, grünordnerischen Fachbeiträgen und Umwelt­berichte bei Bauleitplänen,

-          Beauftragung und Betreuung von artenschutzrechtlichen Untersuchungen und Boden­gutachten (Versickerung/Belastungen) in der Bauleitplanung sowie bei Einzelprojekten

-          Monitoring von Bauleitplänen und der Aufbau eines Ökokontos,

-          Bearbeitung und Prüfung landschafts- und umweltplanerischer Aspekte bei Bauanträgen,

-          Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie

-          Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.


Stadtplanung

 

Der Aufgabenbereich umfasst die städtebaulichen und stadtplanerischen Angelegenheiten für einen räumlichen Teilbereich der Stadt Hildesheim. Hierzu gehören u.a.

 

-          Projektsteuerung und Bearbeitung von städtischen sowie von Investoren beantragten Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne und Änderungen Flächennutzungsplan),

-          Erarbeitung teilräumlicher städtebaulicher Analysen und Entwicklung städtebaulicher Konzepte,

-          Städtebauliche und baurechtliche Beratung von privaten Bauherren, Architekten, Inves­toren und Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben in beplanten und unbeplanten Stadtteil­bereichen,

-          Planungsrechtliche Bearbeitung von Bauanträgen sowie Erstellung städtebaulicher Stellungnahmen zu Vorhaben,

-          Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie

-          Vorstellung von Planungen in politischen Gremien.

 

Sanierungsplanung

 

Der Aufgabenbereich umfasst die partizipativen, förderrechtlichen und städtebaulichen Angelegenheiten für einen Teil der Städtebaufördergebiete (Stadtumbau, Soziale Stadt). Hierzu gehören u.a.:

 

-          Erarbeitung, Abstimmung und Fortschreibung der integrierten Handlungs- und Stadtteil­konzepte innerhalb der Verwaltung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der politi­schen Gremien,

-          Erarbeitung von teilräumlichen Planungs- und Zielkonzepten,

-          Projektsteuerung der Sanierungsprojekte,

-          Bearbeitung der Förderanträge und Programmanmeldungen für die Programme der Städtebauförderung (Stadtumbau und Soziale Stadt),

-          förderrechtliche Kontrolle der Sanierungsprogramme und Mitwirkung an der Kosten­abrechnung,

-          Mitwirkung an der Bauleitplanung sowie an Fachplanungen in den Fördergebieten,

-          Beauftragung und Betreuung externer Planungsbüros sowie

-          Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

II. Stellen im Fachbereich Tiefbau und Grün

 

Der Fachbereich 66 (Tiefbau und Grün) ist als Dienstleister verantwortlich für den Bau und die Herstellung der vom Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung erarbeiteten Bau­projekte. Durch die jetzt geplante Verstärkung des Fachbereichs Stadtplanung zur Beschleu­nigung der Bauleitplanung wird zwangsläufig auch dieser Dienstleistungsaufwand vergrößert, und es bedarf einer Verstärkung der Neubauabteilung, um die zeitnahe Umset­zung der Planungen zu ermöglichen. Vorläufig ist deshalb die Einrichtung von mindestens 2 zusätzlichen Stellen – 1 BauIng.Stelle E 11 und 1 Technikerstelle E8 – erforderlich. Die Einstellung eigenen Personals ist angesichts der Honorarsätze nach HOAI konkurrenzlos die wirtschaftlich günstigere Vorgehensweise. Ob die Schaffung eines weiteren Neubauteams letztendlich ausreichend sein wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall ist es die vorsichtige Herangehensweise an das Thema. Ohne die Schaffung der 2 zusätzlichen Stellen wird die Verstärkung des Fachbereichs Stadtplanung wirkungslos.

 


Beschlussvorschlag:

 

Den stellenplanrelevanten Veränderungen wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, siehe Vorlage zum Nachtrags-Stellenplan

 

nein

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n: ///

 

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