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Sachverhalt:
Die beigefügte Vorlage Nr. 7/2006 über die Zustimmung
zur Bestimmung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse
Hildesheim wird der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim
in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Verbandsordnung können die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden. Die vom Rat der Stadt Hildesheim entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung sind gemäß § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 111 Abs. 1 Satz 2 NGO an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt
Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim
werden ermächtigt, der Vorlage des Sparkassenzweckverbandes Nr. 7/2006
zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in anliegender |
X |
nein |
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Vorlage erläutert |
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Anlage/n:
Vorlage-Nr. 7/2006 des Sparkassenzweckverbands Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2006-07 - Zustimmung Bestimmung stv. Vorstandsvorsitzenden (36 KB) | (6 KB) |