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Sachverhalt:
Die Arbeitsgruppe Radverkehr hat sich in ihrer Sitzung am 12.05.2015 für eine Verbesserung der Radverkehrssituation im Zuge der Steinberg- und Robert-Bosch-Straße ausgesprochen. Die Strecke ist Bestandteil des Hauptroutennetzes Radverkehr, das im Rahmen des Integrierten Verkehrsentwicklungsplans (IVEP) beschlossen wurde. Im Zuge der Erarbeitung der stadtweiten Radverkehrskonzeption sollte hierbei eine Umsetzung der Maßnahmen zwischen Alfelder Straße bis zur Landesstraße 460 im Gesamtzusammenhang erfolgen.
Da eine im Gesamtzusammenhang gewünschte Umsetzung vor dem Hintergrund der Gesamtlänge von rd. 5 km finanziell nicht leistbar ist, unterschiedliche Baulastträgerschaften betroffen sind und auch die Rahmenbedingungen und Lösungsansätze im Streckenverlauf differieren, wird empfohlen, entgegen dem Wunsch der AG Radverkehr in sich abgeschlossene Teilstrecken zu beraten und zu beschließen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein zu groß geschnürtes Paket in der Beratung zu keinem zeitnahen Beschluss geführt werden kann.
Dieses vorangeschickt, wird mit dieser Vorlage ein Lösungsansatz für die Steinbergstraße im in sich abgeschlossenen Streckenabschnitt zwischen „Am Probsteihof“ bis zum Ortsende sowie entlang der Robert-Bosch-Straße bis zur Einmündung der Neuhofer Straße vorgelegt.
Das Konzept vertieft die bereits in der Arbeitssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr (StEBA) am 11.05.2016 skizzierte Lösung und sieht vor, den Fahrradverkehr in dem innerörtlichen Bereich komplett auf beidseitigen Schutzstreifen zu führen. Parallel hierzu ist entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Tab. 8, das Befahren der beidseitigen Gehwege für Fahrradfahrerinnen und -fahrer erlaubt.
In dem sich anschließenden Streckenabschnitt der Robert-Bosch-Straße bis zur Neuhofer Straße ist die fahrbahnbegleitende Rad-/Gehweganlage mit rd. 3,30 m Breite ausreichend breit, um hier sowohl den Fußgängerverkehr als auch den Fahrradverkehr in Gegenrichtung ERA-konform führen zu können.
Diese im Außerortsbereich geführte Führungsform wird deshalb favorisiert, weil einerseits Schutzstreifen außerorts unzulässig sind und andererseits bei einem benutzungspflichtigen Radfahrstreifen auch der sicherheitsorientierte Fahrradfahrer, der ein Befahren eines von der Fahrbahn abgetrennten Radweges bevorzugt, gezwungen wäre, gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr die Fahrbahn zu benutzen. Dieses wird seitens der Verwaltung nicht favorisiert
Einzelheiten zu dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Ausschuss wird gebeten, den Vorschlag der Verwaltung zur Radverkehrsführung auf der Steinbergstraße zwischen „Am Probsteihof“ bis zum Ortsende (Ortstafel) sowie auf der Robert-Bosch-Straße bis zur Neuhofer Straße zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Protokoll AG Radverkehr 12.05.2015 (571 KB) | ||||
2 | öffentlich | Konzept Radverkehrsführung (926 KB) |