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Sachverhalt:
Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim wurden gem. Vorlage 11/254 im Juni 2010 einheitliche Kriterien bei der Zuschussgewährung an die Betreiber von Kindertagesstätten (konfessionelle und nichtkonfessionelle Träger) gefordert. Dieser Forderung wird mit der Vorlage 15/361 nicht ausreichend gefolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Erhöhung von 1% auf 3% für die Vertretungskosten für Hausmeister, Reinigungs- und Küchenpersonal gilt auch für die nichtkonfessionellen Träger. Die Richtlinie wird entsprechend geändert.
Anlage/n