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Sachverhalt:
I.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt hier Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dar. Innerhalb des Geltungsbereichs der 74. Änderung befindet sich eine Altenwohnanlage und ein Verbrauchermarkt. Der Eigentümer plant eine Erweiterung des Verbrauchermarktes um ca. 500 m² auf insgesamt 1.700 m² Geschossfläche.
Da Verbrauchermärkte über 1.200
m² Geschossfläche in der Regel nur in Sondergebieten oder Kerngebieten zulässig
sind, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und eine
Sonderbaufläche darzustellen, um das Vorhaben zu ermöglichen.
II.
Der Planentwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.10.2006 bis 03.11.2006 öffentlich ausgelegt. Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.
III.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB im Parallelverfahren beteiligt. Folgende Stellungnahme wurde vorgebracht:
Industrie- und Handelskammer Hannover mit Schreiben vom 06.06.2006:
Ohne ein abgestimmtes Konzept zur Planung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben der Grundversorgung im Stadtgebiet Hildesheim fehle ein entscheidender Maßstab, um beurteilen zu können, ob sich ein Projekt nach Art und Größe am Planstandort langfristig in eine gewünschte Angebots- und Versorgungsstruktur einfügt bzw. i. S. von § 11 (3) BauNVO verträglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der
Einzelhandelsstandort hat aufgrund seiner Lage mitten im großen Stadtbereich
Bockfeld / Waldquelle für den geplanten Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment
überwiegende Nahversorgungsfunktion. Die Lage an einer innerörtlichen
Hauptverkehrsstraße mit Buslinie sichert auch für die umliegenden Wohngebiete
die wohnungsnahe Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen
Bedarfs. Der Einzugsbereich wird sich jedoch nicht über die Stadtgrenzen hinaus
erstrecken und auch nicht in Konkurrenz zur Innenstadt treten können. Durch die
Änderung des Flächennutzungsplans wird die Anpassung an die sich verändernden
Anforderungen und somit die Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen
Einzelhandelsbetriebs gewährleistet, ohne dass sich negative Auswirkungen auf
die Raumordnung oder die Funktion zentraler Versorgungsbereiche ergeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wird gebeten, wie
folgt zu beschließen:
Die 74. Flächennutzungsplanänderung
„Geschwister-Scholl-Straße“ wird festgestellt. Die dazugehörige
Begründung wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
- 74. Änderung des Flächennutzungsplans
- Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | FNP 74_Aenderung sw (110 KB) | ||||
2 | öffentlich | 74Aend_FNP_Begr_Entwurf (145 KB) |