Stadt Hildesheim

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Vorlage - 06/239  

Betreff: 74. Änderung des Flächennutzungsplans "Geschwister-Scholl-Straße" - Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald Streich
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
22.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
11.12.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FNP 74_Aenderung sw  
74Aend_FNP_Begr_Entwurf  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

I.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt hier Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dar. Innerhalb des Geltungsbereichs der 74. Änderung befindet sich eine Altenwohnanlage und ein Verbrauchermarkt. Der Eigentümer plant eine Erweiterung des Verbrauchermarktes um ca. 500 m² auf insgesamt 1.700 m² Geschossfläche.

 

Da Verbrauchermärkte über 1.200 m² Geschossfläche in der Regel nur in Sondergebieten oder Kerngebieten zulässig sind, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und eine Sonderbaufläche darzustellen, um das Vorhaben zu ermöglichen.

II.

Der Planentwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.10.2006 bis 03.11.2006 öffentlich ausgelegt. Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.

III.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren beteiligt. Folgende Stellungnahme wurde vorgebracht:

 

Industrie- und Handelskammer Hannover mit Schreiben vom 06.06.2006:

Ohne ein abgestimmtes Konzept zur Planung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben der Grundversorgung im Stadtgebiet Hildesheim fehle ein entscheidender Maßstab, um beurteilen zu können, ob sich ein Projekt nach Art und Größe am Planstandort langfristig in eine gewünschte Angebots- und Versorgungsstruktur einfügt bzw. i. S. von § 11 (3) BauNVO verträglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Einzelhandelsstandort hat aufgrund seiner Lage mitten im großen Stadtbereich Bockfeld / Waldquelle für den geplanten Lebensmittelmarkt mit Vollsortiment überwiegende Nahversorgungsfunktion. Die Lage an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße mit Buslinie sichert auch für die umliegenden Wohngebiete die wohnungsnahe Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs. Der Einzugsbereich wird sich jedoch nicht über die Stadtgrenzen hinaus erstrecken und auch nicht in Konkurrenz zur Innenstadt treten können. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans wird die Anpassung an die sich verändernden Anforderungen und somit die Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs gewährleistet, ohne dass sich negative Auswirkungen auf die Raumordnung oder die Funktion zentraler Versorgungsbereiche ergeben.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wird gebeten, wie folgt zu beschließen:

 

Die 74. Flächennutzungsplanänderung „Geschwister-Scholl-Straße“ wird festgestellt. Die dazugehörige Begründung wird beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- 74. Änderung des Flächennutzungsplans

- Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich FNP 74_Aenderung sw (110 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich 74Aend_FNP_Begr_Entwurf (145 KB)      
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