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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim und die Gemeinde Giesen beabsichtigen, die geplante gewerbliche Entwicklung nördlich des Verkehrslandeplatzes zwischen Autobahn und Zweigkanal fortzuführen.
Um die Zusammenarbeit zu regeln, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit zwei Vertragspartnern erforderlich.
In der Vereinbarung werden insbesondere die folgenden Aufgaben geregelt:
- Abgrenzung des Vertragsgebietes
- Definition der gemeinsamen Aufgaben
- Verteilung der Kosten und Erträge
- Umfang der Aufgabenübertragung
Die neue Vereinbarung basiert inhaltlich auf der alten Vereinbarung und wurde an aktuelle Rechtsgrundlagen angepasst. Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Vereinbarung unterstrichen.
Die Vereinbarung muss nach dem entsprechenden Ratsbeschluss dem Niedersächsischen Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Ministerium wurde bereits im Vorfeld eingeschaltet.
Beschlussvorschlag:
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Giesen und der Stadt
Hildesheim ( Stand: 15.09.2006 ) wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Hildesheim – Giesen ( Stand: 15.09.2006 )
- Anlage 1 der Vereinbarung ( Karte )
- Anlage 2 der Vereinbarung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Oeffentlich-rechtliche Vereinbarung Hildesheim - Giesen ( Stand: 15.09.06 ) (35 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 1 der Vereinbarung (Karte) (480 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 2 der Vereinbarung (5 KB) |