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Sachverhalt:
Im Bereich des Bebauungsplans HN/DR 292, 2. Änderung „Nordöstlich des Landeplatzes“ ist die in der Anlage gekennzeichnete Verkehrsfläche zu benennen. Dem Vorschlag, das Straßenstück in die Baurat-Köhler-Straße einzubeziehen, hat sich das Stadtarchiv ange-schlossen.
Gemäß § 58 Absatz 2 Nr. 1 NKomVG ist der Rat ausschließlich zuständig für die Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen, es sei denn, dass die Straßen und Plätze ausschließlich in einer Ortschaft, für die ein Ortsrat gewählt wurde, oder in einem Stadtbezirk gelegen sind.
Die Baurat-Köhler-Str. und das zu benennende Straßenstück liegen sowohl in der Ortschaft Drispenstedt als auch in der Ortschaft Nordstadt.
Beschlussvorschlag:
Das im Bereich des Bebauungsplans HN/DR 292, 2. Änderung „Nordöstlich des Landeplatzes“ neu entstehende Straßenstück wird in die Baurat-Köhler-Straße einbezogen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Lageplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lageplan_Baurat_Köhler_Str (618 KB) |