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Vorlage - 07/311  

Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Hier: Antrag von Wildrose - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maren Nerenberg
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Bearbeiter/-in: Nerenberg, Maren
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Entscheidung
20.11.2007 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

 

·         auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

·         gemeinnützige Ziele verfolgen,

·         aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzung erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind,

·         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten und

·         auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens 3 Jahre tätig gewesen sind.

 

Bewertung der Verwaltung

 

Der Verein Wildrose e.V. wurde am 21.10.2002 gegründet und bietet seitdem Beratung zu dem Problembereich der Gewalt mit dem besonderen Schwerpunkt der sexuellen Gewalt an. Kinder, Jugendliche und jungen Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, erhalten durch die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle kostenlos psychosoziale Beratung, Hilfe und Unterstützung.

 

In enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern, Sozialdiensten, Rechtsanwälten, Polizei und Justiz werden abgestimmte Interventionskonzepte entwickelt, um durch ein zeitnahes Ineinandergreifen, Gewaltabläufe zu beeinflussen und deren Folgen aufzuarbeiten.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit in Schulen und anderen Einrichtungen, wie z.B. das Programm „Mit mir nicht“ oder verschiedene  Ferienpass-Aktionen.

 

Seit Gründung des Vereins sind die durchgeführten Beratungsgespräche kontinuierlich angestiegen. So wurden im Jahr 2003 für die Stadt Hildesheim 337 Beratungsgespräche durchgeführt, während es Im Jahr 2006 bereits 677 Gespräche waren. Der Verein Wildrose e.V. ist hierdurch dem hiesigen Jugendamt ein verlässlicher und kompetenter Partner im Aufgabenbereich Hilfen zur Erziehung.

 

Wildrose e.V. ist die einzige Beratungsstelle auf diesem Gebiet in Hildesheim.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII erfüllt sind.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, Wildrose  als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

 

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