Stadt Hildesheim

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Vorlage - 15/042  

Betreff: Beauftragung von gutachterlichen Voruntersuchungen für die Errichtung des Bildungs-Campus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Beteiligt:20 Fachbereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Könneker, Friederike   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 02.06.2014 hat der Rat den Neubau der GS Hohnsen am Weinberg unter dem Vorbehalt einer Kostenreduzierung von 1,5 Mio. gegenüber der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Verwaltung zu prüfen, welches Vergabeverfahren für das o.g. Bauvorhaben das wirtschaftlich günstigste Ergebnis erwarten lässt und welchen Anteil die Wahl des Vergabeverfahrens zur Erreichung der Einsparvorgabe beitragen kann.

 

Untersucht werden sollen unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen des Bauvorhabens u.a. folgende Vergabe-/ Realisierungsmöglichkeiten:

 

-          Totalunternehmervergabe (der Bieter erbringt sämtliche Planungs- und Ausführungsleistungen)

-          Generalunternehmervergabe (es wird eine Architektenleistung bis zur Genehmigungsplanung erbracht auf deren Grundlage ein Bieter alle Ausführungsleistungen erbringt)

-          Einzelgewerkevergabe (Planungsleistungen nach HOAI mit nachfolgenden Ausschreibungsverfahren der Einzelgewerke).

 

Hierzu soll die Beauftragung von Beratungs- bzw. Gutachterleistungen zwecks Erstellung einer Studie zur Wirtschaftlichkeit alternativer Projektrealisierungsmöglichkeiten der Hochbaumaßnahme „Errichtung eines Bildungscampus“ an der Renatastraße in Hildesheim ausgeschrieben werden.

 

Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf ca. 8.000,00 €.

 

Eine Beauftragung der Leistung erst bei Genehmigung des Haushalts würde bedeuten, dass aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Vergabe- und Projektrealisierungsverfahren mit der Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen nur mit entsprechender Verzögerung begonnen werden kann. Bei einer Genehmigung des Haushalts z.B. erst im Sommer würde sich die Umsetzung des Vorhabens (Schuljahreswechsel 2018/19) um vier Monate verzögern. Hierbei ist zu beachten, dass durch einen Verzug bei der Fertigstellung eine verlängerte Anmietung der GS Hohnsen oder eines Alternativgebäudes erforderlich wird. Derzeit besteht ein Mietverhältnis bis Juli 2018 mit einer Mietverlängerungsoption für drei weitere Jahre. Zudem verschiebt sich eine Veräußerung der durch das Bauvorhaben Bildungscampus Weinberg zu ersetzenden Kitagebäude zeitlich nach hinten, sodass auch entsprechende Verkaufserlöse erst später realisiert werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beauftragung von Beratungs- bzw. Gutachterleistungen zur Erstellung einer Studie zur Wirtschaftlichkeit alternativer Projektrealisierungsmöglichkeiten der Hochbaumaßnahme „Errichtung eines Bildungscampus“ wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

-          Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (33 KB)      
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