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Vorlage - 14/349  

Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Nordfeld"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Sorsum Anhörung
15.10.2014 
Sitzung des Ortsrates Sorsum zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
22.10.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan mit Geltungsbereich  
Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan  
5. Änderung des Flächennutzungsplans  
Begründung  

Sachverhalt:

 

Am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Sorsum soll ein Baugebiet mit Nahversorgungsstandort entstehen. Das Eckgrundstück „Sorsumer Hauptstraße“ /  „Am Nordfeld“ ist für einen Verbrauchermarkt vorgesehen, östlich schließt sich die Fläche für das neue Wohngebiet an.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans SO 237 „Nordfeld“ zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes und zur Erweiterung der Wohnbebauung beschlossen. Die Fläche des Nahversorgungsmarktes und ein Teil des angrenzenden Wohngebiets werden im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt. Auf den Grundstücken westlich der „Sorsumer Hauptstraße“ ist mit einer Tischlerei bereits eine gewerbliche Nutzung vorhanden.

 

Die geplante gemischte Nutzung kann aus der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplans nicht entwickelt werden. Daher ist die Darstellung von „Wohnbaufläche“ in „gemischte Baufläche“ zu ändern.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung, die vom 25.08.2014 bis 19.09.2014 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.08.2014 bis zum 19.09.2014 durchgeführt. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anmerkungen wurden im Plankonzept berücksichtigt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden (so auch die Untere Naturschutzbehörde) und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Nordfeld“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage/n:

  1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich
  2. Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan
  3. 5. Änderung des Flächennutzungsplans
  4. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan mit Geltungsbereich (136 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (80 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 5. Änderung des Flächennutzungsplans (79 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (158 KB)      
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