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Sachverhalt:
1.
Allgemein
Für die Nutzung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren sind letztmalig durch die Änderung des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Hildesheim am 07.07.2003 (Stadtarchiv und Stadtbibliothek) geändert worden.
2.
Stadtbibliothek
Die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek sollen entsprechend der Kostenentwicklung angehoben werden (in Anlage gekennzeichnet).
Mit der Erhöhung von 15,00 € auf 20,00 € liegt die Erwachsenengebühr im Städtevergleich im Mittelfeld des Gebührenspektrums. Die Bibliotheksnutzung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll weiterhin kostenlos bleiben.
Aufgrund häufiger Nachfragen soll eine neue Vierteljahresgebühr für Erwachsene eingeführt werden, um auch die Möglichkeit einer kurzzeitigen Nutzung der Bibliothek anzubieten (8,00 €).
Bei unverändertem Nutzungsvolumen werden die Gebührenveränderungen zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 22.000 € führen.
3.
Stadtarchiv
Der Gebührentarif für das Stadtarchiv (Anlage 2) ist vollständig überarbeitet worden.
Die Gebührensätze für Auskünfte und Veröffentlichungsgenehmigungen sind – soweit sie übertragbar sind – an die Sätze des Landesarchivs Niedersachsen angepasst worden.
Die Gebühren für die Anfertigung fotografischer Reproduktionen wurden nach der Umstellung auf digitale Verfahren und daraus resultierenden geänderten Benutzernachfragen, z. B. nach Auslieferung von Reproduktionen auf CD-ROM, vollständig überarbeitet.
Die vorgeschlagenen Veränderungen werden voraussichtlich zu jährlichen Mehreinnahmen von 2.000 € führen.
Beschlussvorschlag:
Der 7. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
7. Änderung Verwaltungskostensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Verwaltungskostensatzung - 7. Änderung (13 KB) |