Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/277  

Betreff: 7. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung hier: Bibliotheks- und Archivwesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin HartmannAktenzeichen:42.1
Federführend:42.1 Neues Archiv und Zentrale Dienste Beteiligt:13 Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Hartmann, Martin  20 Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
06.11.2007 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.11.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verwaltungskostensatzung - 7. Änderung  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Allgemein

Für die Nutzung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren sind letztmalig durch die Änderung des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Hildesheim am 07.07.2003 (Stadtarchiv und Stadtbibliothek) geändert worden.

2.      Stadtbibliothek

Die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek sollen entsprechend der Kostenentwicklung angehoben werden (in Anlage gekennzeichnet).

            Mit der Erhöhung von 15,00 € auf 20,00 € liegt die Erwachsenengebühr im Städtevergleich im Mittelfeld des Gebührenspektrums. Die Bibliotheksnutzung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll weiterhin kostenlos bleiben.

Aufgrund häufiger Nachfragen soll eine neue Vierteljahresgebühr für Erwachsene eingeführt werden, um auch die Möglichkeit einer kurzzeitigen Nutzung der Bibliothek anzubieten (8,00 €).

Bei unverändertem Nutzungsvolumen werden die Gebührenveränderungen zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 22.000 € führen.

3.      Stadtarchiv

Der Gebührentarif für das Stadtarchiv (Anlage 2) ist vollständig überarbeitet worden.

Die Gebührensätze für Auskünfte und Veröffentlichungsgenehmigungen sind – soweit sie übertragbar sind – an die Sätze des Landesarchivs Niedersachsen angepasst worden.

Die Gebühren für die Anfertigung fotografischer Reproduktionen wurden nach der Umstellung auf digitale Verfahren und daraus resultierenden geänderten Benutzernachfragen, z. B. nach Auslieferung von Reproduktionen auf CD-ROM, vollständig überarbeitet.

Die vorgeschlagenen Veränderungen werden voraussichtlich zu jährlichen Mehreinnahmen von 2.000 € führen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der 7. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

7. Änderung Verwaltungskostensatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verwaltungskostensatzung - 7. Änderung (13 KB)      
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