|
|
Diese
Drucksache ist übergeleitet aus der Ursprungsdrucksache-Nr. 190/06
Sachverhalt:
Die beigefügte Vorlage Nr. 6/2006 über die Änderung der
Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim wird der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim in ihrer nächsten
Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Verbandsordnung können die Stimmen der
Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden. Die vom Rat der Stadt
Hildesheim entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung sind gemäß § 12 Abs. 2
NKomZG i.V.m. § 111 Abs. 1 Satz 2 NGO an die Beschlüsse des Rates und des
Verwaltungsausschusses gebunden.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Hildesheim in der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim werden ermächtigt,
der Vorlage des Sparkassenzweckverbandes Nr. 6/2006 zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
|
ja, in
anliegender |
X |
nein |
|
|
Vorlage
erläutert |
|
|
Anlage/n:
Vorlage
6/2006 des Sparkassenzweckverbands Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorlage 6-2006 für Verbandsversammlung (605 KB) |