Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/264  

Betreff: Einführung eines Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR)
- Zeitplan und Regelungen für die Umstellung sowie das Aufstellen einer Eröffnungsbilanz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Carsten Ossenkop
Federführend:20.4 Projekt Doppik Bearbeiter/-in: Hoffmann, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
17.10.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.11.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Doppik_Hanbuch_Hildesheim_27_09_2007  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim hat zum 1.1.2007 ein Finanzverfahren eingeführt, dass neben der Kameralistik bereits einen doppischen Buchungsbetrieb im Hintergrund ermöglicht. Nach Inbetriebnahme der neuesten Version dieses Produktes im Laufe des September 2007 kann nun der eigentliche Umstieg beginnen.

 

Um zum angestrebten Zeitpunkt 1.1.2010 einen ausschließlichen doppischen Buchungsbetrieb und ein funktionierendes Zusammenspiel der drei Komponenten Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen ( HKR ), Kosten- und Leistungsrechnung ( KLR ) und Kommunale Vermögensverwaltung ( KVV ) sicherzustellen, sind

 

  1. das gesamte Vermögen, alle Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie Zuschüsse für noch nicht abgeschriebene Investitionen sind zu erfassen und zu bewerten (für die Eröffnungsbilanz und deren Fortschreibung). Diesem Zweck dienen die anliegenden Regelungen, deren Anwendung und Weiterentwicklung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben des niedersächsischen Innenministeriums vom Rechnungsprüfungsamt schon im Vorfeld der zu gegebener Zeit erforderlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz begleitet wird.

 

  1. verbindliche Produkte im Rahmen der Vorgaben der Nds. Innenministeriums zu bilden, die klare Verantwortlichkeiten für Planung, Bewirtschaftung und die Kosten- und Leistungsrechnung begründen. Die Produkte beinhalten Ziele und Kennzahlen als Grundlage für ein Steuerungs- und Controllingsystem im NKR.

 

  1. die mit der Ausführung des Haushalts befassten Mitarbeiter/innen entsprechend Ihres Aufgabengebietes und Ihrer Funktion mit den rechtlichen und technischen Vorgaben vertraut zu machen. Entsprechendes gilt selbstverständlich für die kommunalen Mandatsträger der Stadt.

 

  1. eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungsführung und der für die Erstellung der städtischen Produkte verantwortlichen Organisationseinheiten aufzubauen.

 

Für die städtischen Mandatsträger ist eine umfassende Information über den Aufbau des NKR und die mit seiner Einführung vom Gesetzgeber verfolgten Ziele in Vorbereitung.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Zeitplan und die Richtlinien für die Umstellung auf das NKR sowie die Erfassung und Bewertung der städtischen Vermögens zum Zweck der Erstellung einer Eröffnungsbilanz zustimmend zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Regelungen in Kraft zu setzen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Handbuch Immobilienerfassung und - bewertung

Anlage:

 

Handbuch Immobilienerfassung und - bewertung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Doppik_Hanbuch_Hildesheim_27_09_2007 (2442 KB)      
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