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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hat zum 1.1.2007 ein Finanzverfahren eingeführt, dass neben der Kameralistik bereits einen doppischen Buchungsbetrieb im Hintergrund ermöglicht. Nach Inbetriebnahme der neuesten Version dieses Produktes im Laufe des September 2007 kann nun der eigentliche Umstieg beginnen.
Um zum angestrebten Zeitpunkt 1.1.2010 einen ausschließlichen doppischen Buchungsbetrieb und ein funktionierendes Zusammenspiel der drei Komponenten Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen ( HKR ), Kosten- und Leistungsrechnung ( KLR ) und Kommunale Vermögensverwaltung ( KVV ) sicherzustellen, sind
Für die städtischen Mandatsträger ist eine umfassende Information über den Aufbau des NKR und die mit seiner Einführung vom Gesetzgeber verfolgten Ziele in Vorbereitung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Zeitplan und die Richtlinien für die Umstellung auf das NKR sowie die Erfassung und Bewertung der städtischen Vermögens zum Zweck der Erstellung einer Eröffnungsbilanz zustimmend zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Regelungen in Kraft zu setzen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage:
Handbuch Immobilienerfassung und - bewertung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Doppik_Hanbuch_Hildesheim_27_09_2007 (2442 KB) |