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Sachverhalt:
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.01.2013 bis 04.03.2013 durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung statt. Dabei wurden keine Anregungen vorgebracht.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden in der Zeit vom 29.01.2013 bis 04.03.2013 frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen zu der Planung abgegeben.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.01.2014 bis 05.02.2014 statt und die betroffenen Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt. Während dieser Zeit wurden die folgenden umweltrelevanten Anregungen vorgebracht:
1.) Die Untere Bodenschutzbehörde hat einen Hinweis zum Schutz des Mutterbodens vor übermäßiger Inanspruchnahme gegeben sowie darauf hingewiesen, dass die Fläche im Geltungsbereich B im Geltungsbereich der Verordnung des „Bodenplanungsgebiets Innersteaue in der Stadt Hildesheim“ liegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan sowie den grünordnerischen Fachbeitrag aufgenommen.
2.) Die Untere Naturschutzbehörde hat auf die Übernahme einer zuvor vereinbarten temporären Ausgleichsfläche sowie des hiermit verbundenen Regelungsinhalts im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Feldhamster) in die Bebauungsplanunterlagen sowie auf eine Konkretisierung der Formulierungen in puncto Monitoring hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die entsprechenden Inhalte wurden in die Begründung zum Bebauungsplan, den Umweltbericht und den grünordnerischen Fachbeitrag aufgenommen bzw. bereits bestehende Formulierungen hierzu wurden konkretisiert.
Parallel zur öffentlichen Auslegung hat sich herausgestellt, dass für die im Geltungsbereich C festgesetzte Ausgleichsfläche das falsche Grundstück mitgeteilt wurde und nicht die dargestellte, sondern eine westlich davon gelegene Fläche als entsprechende Ausgleichsfläche in Frage kommt. Daher gilt es nun die im Geltungsbereich C festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Natur und Landschaft noch einmal an der richtigen Stellen zu positionieren.
Dazu ist eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung ebenfalls erneut beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan AU 171 „Kleegarten II“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| ) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bebauungsplan Kleegarten II (597 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begruendung (96 KB) | ||||
3 | öffentlich | Schallgutachten Kleegarten II (2790 KB) | ||||
4 | öffentlich | Umweltbericht Kleegarten II (84 KB) | ||||
5 | öffentlich | GOF Kleegarten II (2299 KB) | ||||
6 | öffentlich | Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde (373 KB) | ||||
7 | öffentlich | Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde (77 KB) | ||||
8 | öffentlich | Bebauungsentwurf_Kleegarten_II (293 KB) |