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Sachverhalt:
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 für die Stadt Hildesheim ist das Ziel formuliert, im Sinne einer positiven Entwicklung der Versorgungsstrukturen auch in den einzelnen Stadtteilen durch die Zusammenfassung von Läden und Märkten in zentralen Lagen eine bedarfsgerechte verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Hildesheim sind diese Lagen als zentrale Versorgungsbereiche räumlich fixiert und abgegrenzt. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, dies in die Bauleitplanung umzusetzen, was vorrangig bedeutete Einzelhandelsnutzungen in Gewerbegebieten auszuschließen.
In Himmelsthür ist dies bereits für den Bereich der Hildesheimer Straße mit der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 206 (rechtsverbindlich seit 18.07.2012) und für den Bereich der Carl-Zeiss-Straße mit der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 211 (rechtsverbindlich seit 02.10.2013) geschehen. Für das Gewerbegebiet im Bereich der Marggrafstraße ergibt sich nun die Besonderheit, dass ein Teil des Gebiets, in dem auch Einzelhandelsbetriebe bestehen, zum ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich von Himmelsthür gehört.
Es handelt sich dabei um den Bereich zwischen Linnenkamp und Von-Ketteler-Straße, in dem bereits zwei Lebensmitteldiscounter und ein Möbelhaus ansässig sind. Zur Würdigung dieses für die Wohnbevölkerung wichtigen Einzelhandelsstandorts ist im Rahmen der nun auch hier anstehenden Überarbeitung des Bebauungsplans die Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel geboten.
Da Bebauungspläne stets aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan dort eine gewerbliche Baufläche darstellt, ist die Änderung der Darstellung in Sondergebiet für Einzelhandel erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplans HT 225.1 „Marggrafstraße“.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Linnenkamp“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan Linnenkamp (654 KB) | ||||
2 | öffentlich | Auszug aus FNP (321 KB) | ||||
3 | öffentlich | 2. Änderung FNP (258 KB) | ||||
4 | öffentlich | Begründung Änderung FNP (73 KB) |