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Vorlage - 14/074  

Betreff: Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Ratsherr Regel:
Reaktivierung des Haltepunktes Itzum/Marienburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Bönhold
Verfasser:Simmons, Angelika
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Simmons, Angelika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
12.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Durch die Ansiedlung der Universität Hildesheim auf dem Gelände der Domäne Marienburg will die Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Ratsherr Regel die Reaktivierung des Bahnhofes Itzum-Marienburg erreichen, um den gestiegenen Anforderungen an Personenbeförderung zu entsprechen.

 

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grüne wollen gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr den Schienenpersonennahverkehr im Land nachhaltig stärken. Dazu gehört auch, dass Strecken, die früher stillgelegt wurden, künftig wieder benutzt werden. Der zuständige Lenkungskreis der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wählt von Kommunen beantragte Strecken aus, die auf ihre Tauglichkeit zur Reaktivierung hin untersucht werden.

 

Dieser formlose Antrag auf Untersuchung der Tauglichkeit wurde nach unseren Informationen von der Stadt Hildesheim am 20.08.13 an die LNVG gerichtet.

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 12.03.2014 zur Antragstellung auf Überprüfung der Tauglichkeit abzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Wichtigkeit der Wiedereinrichtung des Haltepunktes Itzum-Marienburg für den Stadtteil und die Universität Hildesheim wird zum Ausdruck gebracht.

Sollte der Antrag noch nicht gestellt worden sein, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Tauglichkeit an die LNVG und das Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu stellen.


Anlage

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