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Sachverhalt:
Die Feuerwehr plant in der Ruscheplatestraße die Errichtung eines Ausbildungs- und Katastrophenschutzzentrums. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans HN 144 B „Hafen Südwest“. Die Fläche ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB als Fläche zur Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Abfall festgesetzt. Das Vorhaben ist somit mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar und eine Planänderung notwendig, um es am vorgesehenen Standort realisieren zu können.
Aufgrund der geringen Flächengröße von ca. 9.000 m² kann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Infolgedessen sind die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie eine Umweltprüfung entbehrlich. Ebenso kann der Flächennutzungsplan der zurzeit ebenfalls eine Fläche für die Ver- und Entsorgung darstellt ohne eigenes Verfahren berichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HN 144 B „Hafen Südwest“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V .m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (138 KB) |