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Sachverhalt:
Es soll die Straße „Bahnhofsallee – Süd“ grundhaft aus- und umgebaut werden. Ziel ist eine bessere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 04.12.2013 und auch im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt am 27.11.2013 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.
Desweiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor der Straßenbaumaßnahme die Erneuerung ihrer im Straßenraum verlaufenden Hausanschlussleitungen vorgesehen.
In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.
Die Straße „Bahnhofsallee – Süd“ ist ihrer Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung zuzuordnen und als Durchgangsstraße einzustufen.
Dementsprechend beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am geschätzten Aufwand (auf Tausend gerundet):
Teileinrichtung: | Beitragsf. Aufwand: | Anteil Anlieger: | Anteil Anlieger: |
Fahrbahn | 511.000 | 30 % | 153.000 |
Bushaltestellen | 22.000 | 30 % | 7.000 |
Radweg | 254.000 | 50 % | 127.000 |
Gehweg | 243.000 | 50 % | 122.000 |
Grünanlagen | 133.000 | 50 % | 66.000 |
Beleuchtung | 80.000 | 40 % | 32.000 |
Oberflächenentwässerung | 245.000 | 40 % | 98.000 |
Parkflächen | 65.000 | 60 % | 39.000 |
gesamt |
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| 644.000 |
Auf die Anlieger entfällt somit ein Anteil von rd. 644.000 Euro = 36 % der Gesamtkosten.
Beitrag pro m² Grundstücksfläche:
Grundstück mit 1 Vollgeschoss4,29 €/m²
Grundstück mit 3 Vollgeschossen6,44 €/m²
Grundstück mit 4 Vollgeschossen7,51 €/m²
Grundstück mit 5 Vollgeschossen8,59 €/m²
Grundstück mit 6 Vollgeschossen9,66 €/m²
Grundstück mit 2 Vollgeschossen + Artzuschlag8,05 €/m²
Grundstück mit 3 Vollgeschossen + Artzuschlag9,66 €/m²
Grundstück mit 4 Vollgeschossen + Artzuschlag11,27 €/m²
Grundstück mit 5 Vollgeschossen + Artzuschlag12,88 €/m²
Grundstück mit 11 Vollgeschossen + Artzuschlag22,54 €/m²
Die Anlieger werden am 26.02.2014 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Neben den NKAG-Beiträgen fließen noch Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz von ca. 733.000 Euro.
Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme „Bahnhofsallee – Süd“ belaufen sich auf insgesamt 1.905.000 Euro, wovon 1.795.000 Euro auf die Bahnhofsallee-Süd und 110.000 Euro auf die Kreuzung Kaiserstr./Bahnhofsalle entfallen.
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme „Bahnhofsallee – Süd“ werden aus dem Produktkonto 5410100/0960000 freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (152 KB) | ||||
2 | öffentlich | Lageplan (381 KB) |