Stadt Hildesheim

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Vorlage - 14/057  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplans "Lerchenkamp ? Auf dem Scharlaken"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rückert, Thorsten
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ortsrat Drispenstedt Anhörung
18.02.2014 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
12.03.2014 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan mit Geltungsbereich  
Auszug Flächennutzungsplan  
4. Änderung des Flächennutzungsplans  
Begründung  
Umweltbericht  
Stellungnahme Bodenschutz  
Stellungnahme Schallschutz  
Stellungnahme Bürger  

Sachverhalt:

 

Das Areal südlich des Lerchenkamps befindet sich in weiten Teilen auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche, die anschließend mit Hausmüll und Bauschutt verfüllt und auf vielfältige Weise rekultiviert wurde. Neben einer Tennishalle, die mittlerweile als Indoorspiel- und Kletterspielwelt genutzt wird, ist unter anderem eine 6- Platz Golfanlage entstanden.

 

Südlich der Kiesabbaufläche wurde im Jahr 2010 eine Mineralstoffdeponie durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover genehmigt, die zurzeit errichtet wird. Eine Erweiterung nach Süden ist in Planung. Nach Abschluss der Einlagerungsphase soll die Deponie abgedeckt und als Golfplatz bzw. Wildnisspielplatz genutzt werden.

 

Der Betreiber der Indoorspiel- und Kletterwelt sowie des Golfplatzes plant seinen Standort insbesondere im Bereich der Außenflächen neu aufzuteilen und zu ergänzen. So sind unter anderem die Errichtung einer Paintballanlage und einer Quadbahn angedacht. Somit besteht die Chance, für die bestehenden Freizeitangebote neue Entwicklungsoptionen zu eröffnen und den Standort als integrierten Naherholungsstandort zu stärken.

 

Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt, im nördlichen Bereich mit der besonderen Zweckbestimmung Sportplatzanlage.

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzungsintensivierung und der nach Fachplanungsrecht neu entstehenden Deponien ist eine Änderung des bestehenden Bauplanungsrechtes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB notwendig, um das Gebiet städtebaulich neu ordnen und strukturieren zu können. Ziel ist es dabei auch, die künftigen Nutzungen entsprechend der Vorgaben aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Hildesheim in den übergeordneten Grünzug Nord-Ost zu integrieren.

 

Der Flächennutzungsplan wird hierzu parallel zum Bebauungsplan (Vorlage 13/285) geändert.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung, die vom 09.12.2013 bis 09.01.2014 stattgefunden hat, wurde eine Stellungnahme zur Planung abgegeben. Der Bürger weist auf Nachtigallenbrutplätze im Plangebiet hin, die seines Erachtens nicht zerstört werden dürften.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ebene des Flächennutzungsplanes bereitet die städtebauliche Entwicklung und Art der Bodennutzung lediglich in ihren Grundzügen vor. Daraus resultieren keine unmittelbaren Bau- oder Nutzungsrechte, die die Brutplätze der Nachtigall gefährden könnten. Konkrete Eingriffe werden erst durch die nachfolgende Ebene des Bebauungsplanes ermöglicht. Im Rahmen der Erarbeitung des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens wird daher ein Grünordnerischer Fachbeitrag erarbeitet, in dem das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, unter das auch die Nachtigall fällt, dezidiert untersucht wird.

Eine weitgehende Vermeidung von Eingriffen in die vorgefundene Vegetations- und Artenstruktur wurde bereits als allgemeine Zielsetzung der Planung in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 09.12.2013 bis zum 13.01.2014 durchgeführt. Bedenken gehen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anmerkungen wurden im Plankonzept berücksichtigt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nun die Öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans „Lerchenkamp – Auf dem Scharlaken“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich
  2. Auszug Flächennutzungsplan
  3. 4. Änderung des Flächennutzungsplans
  4. Begründung
  5. Umweltbericht
  6. Stellungnahme Bodenschutz
  7. Stellungnahme Schallschutz
  8. Stellungnahme Bürger

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan mit Geltungsbereich (262 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Auszug Flächennutzungsplan (271 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 4. Änderung des Flächennutzungsplans (513 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (89 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Umweltbericht (66 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Stellungnahme Bodenschutz (8559 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Stellungnahme Schallschutz (146 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Stellungnahme Bürger (681 KB)      
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