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Sachverhalt:
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan HT 203 ist für das Grundstück Silberfinderstraße 4 ein - bezogen auf die Grundstücksgröße - relativ kleines Baufenster festgesetzt. Ein Investor möchte auf diesem nah am Zentrum der Ortschaft Himmelthür gelegenen Grundstück mehrere Gebäude erstellen und eine höhere Wohndichte erreichen. Bisher ist dies durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht möglich.
Um das Bauvorhaben ermöglichen zu können, ist es erforderlich, die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche zu vergrößern. Dies kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geschehen, da diese Änderung einem Vorhaben der Nachverdichtung dient und die in dieser Bebauungsplanänderung festgesetzte zulässige Grundfläche unterhalb des Grenzwertes liegt. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird daher auch abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung:
- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HT 203 „Silberfinderstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauaufsicht durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (135 KB) |