|
|
Sachverhalt:
Im Ahornweg wurden in den Jahren 2004 / 2005 die Fahrbahn, die Beleuchtung und der Regenwasserkanal erneuert. Über die Straßenausbaumaßnahme hat die Verwaltung die Anlieger im Rahmen einer Bürgerinformation am 09.07.2003 informiert. Bei den durchgeführten Maßnahmen sind die Tatbestände einer Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hildesheim erfüllt.
Da sich der Ausbau nicht auf alle Teileinrichtungen der Straße bezieht, ist für eine rechtmäßige Beitragserhebung ein Aufwandsspaltungsbeschluss erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Für den Ausbau der Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung sowie die Einrichtungen der Straßenentwässerung ist der Aufwand im Rahmen der Aufwandsspaltung zu ermitteln.