Stadt Hildesheim

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Vorlage - 06/231  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 6 Nieders. Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung vom 15.05.1995 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.11.2000 für den Ausbau des Ahornwegs
Aufwandsspaltungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petra Kick
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Thiede, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
22.11.2006 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
11.12.2006 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Ahornweg wurden in den Jahren 2004 / 2005 die Fahrbahn, die Beleuchtung und der Regenwasserkanal erneuert. Über die Straßenausbaumaßnahme hat die Verwaltung die Anlieger im Rahmen einer Bürgerinformation am 09.07.2003 informiert. Bei den durchge­führten Maßnahmen sind die Tatbestände einer Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hildesheim erfüllt.

 

Da sich der Ausbau nicht auf alle Teileinrichtungen der Straße bezieht, ist für eine rechtmäßige Beitragserhebung ein Aufwandsspaltungsbeschluss erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für den Ausbau der Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung sowie die Einrichtungen der Straßenentwässerung ist der Aufwand im Rahmen der Aufwandsspaltung zu ermitteln.

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