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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim ist Schulträgerin von insgesamt 18 Grundschulen (GS), davon sind 5 für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (sog. Katholische Grundschulen). Für diese bildet das gesamte Stadtgebiet einen gemeinsamen Schulbezirk. Für die übrigen Grundschulen sind 13 Schulbezirke gebildet worden.
Von diesen Grundschulen haben mittlerweile 12 ein Ganztagsangebot, wie auch die GS Neuhof. Das Ganztagsangebot bietet für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern viele Vorteile, erfordert allerdings einen erhöhten Raumbedarf und ein zusätzliches Engagement des Schulträgers.
Erhöhter Raumbedarf ergibt sich ebenfalls durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, die im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule (Nds. GVBl. Nr. 4/2012) erfolgt ist. Danach haben die öffentlichen Schulen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen und diese ggf. durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen zu unterstützen, welche häufig zusätzliche Räumlichkeiten erfordern.
Bei Zugrundelegung dieser Anforderungen besteht derzeit in Neuhof ein Grundschulbedarf im Umfang von insgesamt 1 Zug, der voraussichtlich in den nächsten Jahren auf 1,5 Züge ansteigen wird.
Der derzeitige Standort der Schule befindet sich in Hanglage am südlichen Ortsrand. Bedingt durch seine Randlage sind die Schulwege nicht optimal. Viele Kinder werden daher mit dem PKW gebracht. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung der Wohnquartiere.
Durch das Angebot eines Inverstors, das bisherige Grundschulgelände für Wohnbauzwecke zu nutzen, wurde die die Umsiedlung der Schule an einen neuen Standort in der Ortsmitte (Baugebiet Hafersiek) geprüft.
Die Entwicklung des neuen Standortes unterstützt sowohl das Entwicklungsziel, einen zentralen Ortsbereich zu schaffen bzw. zu stärken, wie auch das Ziel, attraktive Wohnnutzungen durch Nachnutzung von Flächen zu generieren.
Die Schulwege wären am neuen Standort relativ kurz und die verkehrstechnische Anbindung durch die nahe gelegene Bushaltestelle gut. Der Schulbezirk ändert sich nicht, daher würde auch das soziale Netzwerk der Kinder wie bisher weiterbestehen.
Die neue Sporthalle würde durch die zentrale Lage insbesondere in den Abendstunden deutlich weniger Lärmemissionen in Wohngebieten erzeugen.
In einer umfassenden Untersuchung (siehe Anlage) wurden aus den genannten Gründen verschiedene Handlungsalternativen unter Nutzen- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bewertet und über die Methoden Nutzwert- und Kapitalwertanalyse untereinander vergleichbar gemacht:
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Schulstandort GS Neuhof (912 KB) |