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Sachverhalt:
Die Rhön-Klinikum AG beabsichtigt auf dem Gelände der bisherigen Ledeburkaserne ein neues Klinikum zu errichten. Der Bereich umfasst ca. 15,5 ha.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans HO 305 „Neues Klinikum“ beschlossen, mit der Absicht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Krankenhausneubau zu schaffen.
Da sich die Ziele des Bebauungsplans nicht von den
Darstellungen des Flächennutzungsplans ableiten lassen, ist eine
Flächennutzungsplanänderung notwendig. Diese wird im Parallelverfahren gem. § 8
(3) BauGB durchgeführt.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. Von Seiten der Bürger wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht. Die vorgebrachten Anregungen von Seiten der Behörden sind in die Planung eingegangen. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt daher nun die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung.
Ziel und Zweck der Planung:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
wird gebeten, wie folgt zu beschließen:
Der Bebauungsplan HO 305 „Neues Klinikum“
wird einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Geltungsbereich
Bebauungsplan (zeichnerische Darstellung in Farbe sowie s/w)
Textliche Festsetzungen
Örtliche Bauvorschrift
Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan
Begründung
Anlage 1 zur Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich (159 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bebauungsplan (zeichnerische Darstellung in Farbe) (998 KB) | ||||
3 | öffentlich | Bebauungsplan (zeichnerische Darstellung in s/w) (938 KB) | ||||
4 | öffentlich | Textliche Festsetzungen (691 KB) | ||||
5 | öffentlich | Örtliche Bauvorschrift (271 KB) | ||||
6 | öffentlich | Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan (1678 KB) | ||||
7 | öffentlich | Begründung (193 KB) | ||||
8 | öffentlich | Anlage1 zur Begründung (14 KB) |