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Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2006 die Aufstellung der
77. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Klinikum" beschlossen,
mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Krankenhausneubau
sowie die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
Im
derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim ist das
Plangebiet als "Gemeinbedarfsfläche" dargestellt. Zur Umsetzung des
Planziels ist die Änderung in eine Sonderbaufläche "Klinik" sowie
"gewerbliche Baufläche" erforderlich.
Die
frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. Von Seiten der
Bürger wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht. Die
vorgebrachten Anregungen von Seiten der Behörden sind in die Planung
eingegangen. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt daher nun die öffentliche
Auslegung der Flächennutzungsplanänderung.
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung der Änderung wie
folgt zu beschließen:
Die 77. Änderung des
Flächennutzungsplans „Neues Klinikum“ wird einschließlich der
Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Anlage/n:
Auszug aus dem wirksamen
Flächennutzungsplan
77. Änderung des
Flächennutzungsplans
Begründung zur 77. Änderung
des Flächennutzungsplans „Neues Klinikum“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | AUszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (197 KB) | ||||
2 | öffentlich | 77. Änderung des Flächennutzungsplanes (173 KB) | ||||
3 | öffentlich | Begruendung zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neues Klinikum" (239 KB) |