|
|
Sachverhalt:
Seit dem 01.08.2013 ist wegen schwerer Erkrankung der eigentlichen Stelleninhaberin in der Schulküche des Goethegymnasiums eine Krankheitsvertretung als Küchenhilfe (Stellen-Nr. 1179) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.12.2013 befristet. Dieser Ausnahme vom Einstellungsstopp hat der VA in seiner Sitzung am 17.06.2013 zugestimmt (Vorlage: 13/197).
Da die eigentliche Stelleninhaberin weiterhin schwer erkrankt ist, eine Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Schulküche nicht absehbar ist und die Betreffende aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung eine Verrentung anstrebt, soll die als Krankheitsvertretung Beschäftigte über den 31.12.2013 hinaus, zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (30.07.2014) - und für den Fall des Ausscheidens der eigentlichen Stelleninhaberin mit der Option auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis -, als Küchenhilfe mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden weiterbeschäftigt werden. Um die Mittagsverpflegung der Kinder sicher zu stellen, ist die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unumgänglich.
Die Personalkosten von ca. 2.213,86 € pro Monat sind im gedeckelten Personalkostenbudget bereits eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Weiterbeschäftigung einer Krankheitsvertretung als Küchenhilfe in der Schulküche des Goethegymnasiums wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Anlage/n: