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Sachverhalt:
Antragsgemäß wird anliegend eine Stellenbesetzungsliste auf der Basis des aktuellen Stellenplans 2014 zur Verfügung gestellt. Darin sind die erbetenen Informationen vollständig abzulesen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für alle regelmäßigen und dauerhaften Aufgaben entsprechende Stellen im Stellenplan eingerichtet sind und es insoweit keine Stellen gibt, die noch nicht „formell eingerichtet“ sind.
Allerdings sind gem. § 5 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung im Stellenplan nur Stellen für nicht vorübergehend Beschäftigte auszuweisen. Entsprechend wurden Aushilfskräfte ohne Stelle in der Vergangenheit insbesondere zur Unterstützung der Wahlvorbereitungen und der Straßenreinigung und Grünflächenpflege in den Sommerferien (wegen urlaubsbedingter Personalengpässe) eingesetzt.
Anlage/n:
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