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Vorlage - 13/547  

Betreff: Sparkassenzweckverband Hildesheim
hier: Vorbereitung einer Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Michael
Federführend:Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

 

Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim

-        Verbandsversammlung, Vorsitz in der Verbandsversammlung

-        Geschäftsführung und stellv. Geschäftsführung

-        Vorstandsvorsitzender und Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hildesheim

-        Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Mitglied des Verwaltungsrates

 

 

Die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim sind Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim. Anlässlich der Fusion der Sparkassen wurde zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u. a. folgende Regelungen über die Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält:

 

Das Amt des Geschäftsführers und der Vorsitz in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wechseln nach der Hälfte der Wahlperiode zwischen den beiden Hauptverwaltungsbeamten. Der rechtlich an die Funktion des Geschäftsführers des Verbandes gekoppelte Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt ebenfalls. Der jeweils andere Hauptverwaltungsbeamte ist stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender. Im Gegenzug wechseln nach übereinstimmendem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim und des Kreistages des Landkreises Hildesheim der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Vorstand der Sparkasse zum Beginn und zur Mitte der Wahlperiode zwischen Herrn Jürgen Twardzik und Herrn Peter Block.

 

Zu Beginn der Wahlperiode wurde Herr Landrat Reiner Wegner als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises in die Verbandsversammlung entsandt und zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt. Herr Oberbürgermeister Machens wurde zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt. Anstelle von Herrn Oberbürgermeister Machens wurde Herr Erhard Paasch als Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim in die Verbandsversammlung entsandt. Als Ersatzperson wurde das Ratsmitglied Herr Stephan Lenz vom Rat der Stadt Hildesheim benannt. Zur stellvertretenden Geschäftsführerin hat die Verbandsversammlung Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne gewählt. Die Hälfte der Wahlperiode läuft zum 30.04.2014 ab, so dass die Wechsel der Ämterwahrnehmung von Stadt und Landkreis Hildesheim in der Geschäftsführung und im Vorsitz in der Verbandsversammlung turnusgemäß zum 01.05.2014 anstehen.

 

Herr Oberbürgermeister Machens wird mit Ablauf des 31.01.2014 aus dem Amt des Oberbürgermeisters ausscheiden. Da nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Sparkassenzweckverbände nur der Hauptverwaltungsbeamte eines Verbandsmitgliedes Geschäftsführer des Zweckverbandes sein kann, scheidet Herr Machens gleichzeitig aus seinem Amt als Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim aus, so dass er seine Amtszeit nicht mehr bis zum 30.04.2014 fortsetzen kann.

 

Außerdem endet die Mitgliedschaft des Vertreters, der anstelle des Hauptverwaltungsbeamten in die Verbandsversammlung entsandt wurde. Dies gilt genauso für dessen Stellvertreter.

 

Für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 30.04.2014 müssen zunächst die freiwerdenden Positionen in der Geschäftsführung und der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes neu besetzt werden. Zum 01.05.2014 ist dann der turnusgemäße Wechsel der Ämterwahrnehmung im Amt des Geschäftsführers und im Vorsitz in der Verbandsversammlung vorzunehmen sowie außerdem der Wechsel von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz im Vorstand der Sparkasse zwischen Herrn Jürgen Twardzik und Herrn Peter Block.

 

Nachstehend werden die notwendigen Entscheidungen zur Besetzung bzw. Umbesetzung der Organe des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim und der Sparkasse Hildesheim dargestellt. Die von der Verbandsversammlung zu treffenden Entscheidungen sollen in deren

Sitzung am 21.01.2014 getroffen werden.

 

Für die Zeit vom 01.02. bis 30.04.2014 müssen zunächst folgende Regelungen getroffen werden:

 

-        Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes

 

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) gewählt. Der Verbandsgeschäftsführer darf der Verbandsversammlung nicht angehören.

 

In § 4 Abs. 1 des zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte zum Geschäftsführer zu wählen ist, die oder der nicht den Vorsitz in der Verbandsversammlung stellt. Geschäftsführer sollen im Wechsel in der genannten Reihenfolge die Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim und des Landkreises Hildesheim sein. Die Wahl erfolgt jeweils für 2 ½ Jahre (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode).

 

Herr Dr. Ingo Meyer wird zum 01.02.2014 das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Hildesheim antreten. Da nach den vorstehenden Bestimmungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorgesehen ist, dass der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Hildesheim in der ersten Hälfte der Wahlperiode Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes ist, soll Herr Dr. Meyer diese Position für die Zeit bis zum 30.04.2014 innehaben.

 

Einer Wahl für diesen kurzen Zeitraum steht allerdings die Verbandsordnung entgegen, die in § 8 Abs. 1 eine Amtszeit von 2 ½ Jahren vorsieht. Diese Regelung geht zurück auf die Verordnung über Sparkassenzweckverbände vom 20.11.2006, wonach die Verbandsordnung eine Amtszeit von mindestens zwei Jahren vorsehen muss. Herr Dr. Meyer ist somit für eine Amtszeit von 2 ½ Jahren zu wählen.

 

Die Einhaltung der Bestimmungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, wonach in der zweiten Hälfte der Wahlperiode der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Hildesheim zum Geschäftsführer gewählt werden soll, kann nur in der Weise erreicht werden, dass Herr Dr. Meyer sein Amt als Geschäftsführer zum 30.04.2014 durch schriftliche Erklärung niederlegt. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Dr. Meyer bereits abgestimmt.

 

Die Wahl des Geschäftsführers obliegt gemäß § 6 Nr. 3 der Verbandsordnung der Verbandsversammlung.

 

-        Entsendung von Herrn Dr. Meyer bzw. des anstelle von Herrn Dr. Meyer in die Verbandsversammlung zu entsendenden Ratsmitgliedes und einer Ersatzperson

 

Nach § 4 Abs. 1 der Verbandsordnung (= § 3 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages) besteht die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Stadt Hildesheim. Das Hauptorgan des kommunalen Verbandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten in die Verbandsversammlung entsenden. Ist der Hauptverwaltungsbeamte ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmitglieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

Die Stellvertretung des der Verbandsversammlung angehörenden Hauptverwaltungsbeamten bzw. des an seiner Stelle entsandten Bediensteten bestimmt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verbandsordnung das jeweilige Verbandsmitglied. Für das vom Hauptorgan entsandte Mitglied kann nach § 4 Abs. 3 der Verbandsordnung eine Ersatzperson benannt werden. Die Ersatzperson muss ebenfalls für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

Die Mitgliedschaft von Herrn Paasch, der zum Beginn der Wahlperiode anstelle von Herrn Oberbürgermeister Machens in die Verbandsversammlung entsandt wurde, weil dieser zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wurde, endet mit der zunächst vorzunehmenden Entsendung von Herrn Dr. Meyer in die Verbandsversammlung. Entsprechendes gilt für den als Ersatzperson benannten Herrn Lenz.

 

Da Herr Dr. Meyer zum 01.02.2014 zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt werden soll, ist es notwendig, an seiner Stelle erneut ein Mitglied des Rates der Stadt Hildesheim in die Verbandsversammlung zu entsenden und außerdem eine Ersatzperson zu benennen. Es ist vorgesehen, dass die Ratsmitglieder Herr Paasch und Herr Lenz diese Funktionen erneut übernehmen.

 

Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung endet dann wiederum mit der Niederlegung der Geschäftsführung durch Herrn Dr. Meyer zum 30.04.2014.

 

Die Entscheidung über die Entsendung trifft der Rat der Stadt Hildesheim.

 

-        Wiederwahl von Frau Stadtkämmerin Kuhne zur stellvertretenden Geschäftsführerin des Sparkassenzweckverbandes

 

Die Verordnung über Sparkassenzweckverbände regelt in § 6 Abs. 2, dass die Wahl der Stellvertreterin oder des Stellvertreters längstens für die Dauer der Amtszeit des Geschäftsführers erfolgt.

 

Da zum 01.02.2014 zunächst Herr Dr. Meyer zum Geschäftsführer gewählt werden soll, ist gemäß § 4 Abs. 2 des zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter eine leitende Beamtin bzw. ein leitender Beamter der Stadt Hildesheim zu wählen.

 

Es ist vorgesehen, dass Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne diese Funktion erneut übernimmt.

 

Die Wahl erfolgt längstens für die Dauer der Amtszeit des Geschäftsführers und endet mit der Niederlegung der Geschäftsführung durch Herrn Dr. Meyer.

 

Die Wahl der stellvertretenden Geschäftsführerin obliegt der Verbandsversammlung.

 

Für die Zeit ab 01.05.2014 müssen folgende Regelungen getroffen werden:

-        Zustimmung zur Bestimmung von Herrn Block zum Vorstandsvorsitzenden und von Herrn Twardzik zum Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hildesheim

 

Entsprechend des eingangs beschriebenen übereinstimmenden Beschlusses des Rates der Stadt Hildesheim und des Kreistages des Landkreises Hildesheim muss der Vorsitz im Vorstand der Sparkasse Hildesheim zur Mitte der Wahlperiode von Herrn Twardzik auf Herrn Block wechseln. Der umgekehrte Wechsel ist im Amt des Stellvertreters des Vorstandsvorsitzenden zu vollziehen.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird in seiner Sitzung am 13.12.2013 den Beschluss fassen, Herrn Peter Block für die Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.10.2016 zum Vorstandsvorsitzenden und Herrn Jürgen Twardzik zum Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hildesheim zu bestimmen. Der Beschluss bedarf nach § 16 Abs. 2 Satz 2 des Nds. Sparkassengesetzes der Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim.

 

Über die Zustimmung hat nach § 6 Nr. 8 der Verbandsordnung die Verbandsversammlung zu beschließen.

 

-        Entsendung von Herrn Dr. Meyer in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes und Bestimmung seiner Stellvertretung, Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung

 

Nach § 4 Abs. 1 der Verbandsordnung (= § 3 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages) besteht die Verbandsversammlung aus den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Stadt Hildesheim. Die Stellvertretung des der Verbandsversammlung angehörenden Hauptverwaltungsbeamten bestimmt das jeweilige Verbandsmitglied.

 

Die Verbandsversammlung wählt nach § 3 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages aus ihrer Mitte jeweils für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der allgemeinen Wahlperiode) eine Vertreterin oder einen Vertreter eines Verbandsmitglieds zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. Vorsitzende sollen im Wechsel in der genannten Reihenfolge der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Hildesheim und der Stadt Hildesheim sein.

 

Für die zweite Hälfte der Wahlperiode muss daher Herr Dr. Meyer in die Verbandsversammlung entsandt werden und ist außerdem zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.

 

Die Entscheidung über die Entsendung von Herrn Dr. Meyer in die Verbandsversammlung und seine Stellvertretung trifft der Rat der Stadt Hildesheim. Die Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung erfolgt in deren erster Sitzung nach Ablauf von 2 ½ Jahren der allgemeinen Wahlperiode, also nach dem 01.05.2014, durch die Verbandsversammlung.

 


-        Wahl von Herrn Landrat Wegner zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes

 

Zur Wahl des Geschäftsführers ist im öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Hildesheim für die ersten 2 ½ Jahre der Wahlperiode und der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Hildesheim für die weiteren 2 ½ Jahre der Wahlperiode zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wird.

 

In § 4 Abs. 1 des zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist festgelegt, dass der Hauptverwaltungsbeamte zum Geschäftsführer zu wählen ist, der nicht den Vorsitz in der Verbandsversammlung stellt. Geschäftsführer sollen im Wechsel in der genannten Reihenfolge der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Hildesheim und des Landkreises Hildesheim sein.

 

Nachdem das Amt des Geschäftsführers in der ersten Hälfte der Wahlperiode von Herrn Oberbürgermeister Machens und seinem Nachfolger, Herrn Dr. Meyer, wahrgenommen wird, ist für die zweite Hälfte der Wahlperiode Herr Landrat Wegner zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen.

 

Die Wahl von Herrn Landrat Wegner zum Geschäftsführer erfolgt durch die Verbandsversammlung.

 

-        Wahl von Herrn Ersten Kreisrat Levonen zum stellvertretenden Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes

 

Das Amt des Geschäftsführers geht nach der Hälfte der Wahlperiode von Herrn Dr. Meyer auf Herrn Landrat Wegner über.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 des zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist zum Stellvertreter ein leitender Beamter des Landkreises Hildesheim zu wählen.

 

Es ist vorgesehen, dass Herr Erster Kreisrat Olaf Levonen diese Funktion übernimmt.

 

Die Wahl des stellvertretenden Geschäftsführers obliegt der Verbandsversammlung.

 

-        Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim

 

Nach § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes ist Vorsitzender des Verwaltungsrats stets der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers, hier also der Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes. In § 5 Abs. 5 des zur Zusammenlegung der Sparkassen zwischen Stadt und Landkreis geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages ist deshalb bestimmt, dass der jeweilige Geschäftsführer für die Dauer seiner Wahlzeit Vorsitzender des Verwaltungsrats ist.

 

Damit wechselt das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden nach 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) vom Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim zum Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim.

 

Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates ist nach § 5 Abs. 5 des zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim vereinbarten öffentlich-rechtlichen Vertrages der Hauptverwaltungsbeamte zu wählen, der nicht den Vorsitzenden im Verwaltungsrat stellt.

 

Sobald Herr Landrat Wegner durch die Verbandsversammlung für die zweite Hälfte der Wahlperiode zum Geschäftsführer gewählt ist, ist er kraft Amtes auch Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim. Gleichzeitig scheidet Herr Dr. Meyer aus dem Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsrates aus. Entsprechend ist der Wechsel der Funktion des ersten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden von Herrn Landrat Wegner auf Herrn Dr. Meyer vorgesehen.

 

Da Herr Dr. Meyer dem Verwaltungsrat ab 01.02.2014 als Vorsitzender angehört, aus diesem Amt aber mit seinem Ausscheiden als Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes ebenfalls ausscheidet, muss er zunächst von der Verbandsversammlung zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt werden.

 

Die Wahl von Herrn Dr. Meyer zum ersten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden obliegt dann dem Verwaltungsrat.

 

Die Vertreterin/Der Vertreter der Stadt Hildesheim ist in der Verbandsversammlung gemäß § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG an die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates gebunden.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Hildesheim wird gemäß § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung ab dem 01.02.2014 von Herrn Dr. Ingo Meyer vertreten. Nach dessen Wahl zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes wird die Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim anstelle von Herrn Dr. Ingo Meyer durch Herrn Erhard Paasch vertreten. Zur Ersatzperson wird Herr Stefan Lenz bestimmt.

 

  1. Die Stadt Hildesheim wird ab dem 01.05.2014 in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim für die Dauer von 2 ½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) durch Herrn Dr. Ingo Meyer vertreten. Zur Stellvertreterin wird Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne bestimmt.

 

  1. Die Vertreterin/Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes wird beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)      Zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim ist ab dem 01.02.2014 für die Dauer von 2 ½ Jahren Herr Dr. Ingo Meyer zu wählen.

 

b)      Zur stellvertretenden Geschäftsführerin des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim ist ab dem 01.02.2014 für die Dauer der Amtszeit des Geschäftsführers Herrn Dr. Ingo Meyer Frau Stadtkämmerin Antje Kuhne zu wählen.

 

c)      Der Bestimmung von Herrn Sparkassendirektor Peter Block zum Vorstandsvorsitzenden und von Herrn Sparkassendirektor Jürgen Twardzik zum Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hildesheim für die Zeit vom 01.05.2014 bis zum 31.10.2016 ist zuzustimmen.

 

d)      Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim ist ab dem 01.05.2014 für die Dauer von 2 ½ Jahren (bis zum Ablauf der Wahlperiode) Herr Dr. Ingo Meyer zu wählen.

 

e)      Zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim ist ab dem 01.05.2014 für die Dauer von 2 ½ Jahren (bis zum Ablauf der Wahlperiode) Herr Landrat Reiner Wegner zu wählen.

 

f)        Zum stellvertretenden Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim ist ab dem 01.05.2014 für die Dauer von 2 ½ Jahren (bis zum Ablauf der Wahlperiode) Herr Erster Kreisrat Olaf Levonen zu wählen.

 

g)      Herr Dr. Ingo Meyer ist ab dem 01.05.2014 zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim zu wählen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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