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Sachverhalt:
Im Büro des Oberbürgermeisters ist seit dem Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin zum 14.10.2013 die Stelle der Sachbearbeitung Repräsentationsangelegenheiten (Stelle 580 – A 10 BBesG) nicht besetzt. Die Stelle wurde mehrfach erfolglos intern ausgeschrieben.
Die Wiederbesetzung ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung im Büro des Oberbürgermeisters zwingend erforderlich.
Zusätzliche Personalkosten entstehen durch die Einstellung nicht, da es sich um die Wiederbesetzung einer frei gewordenen Stelle handelt und die Personalkosten schon jetzt im gedeckelten Budget enthalten sind.
Beschlussvorschlag:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters für Repräsentationsangelegenheiten im Büro des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: