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Sachverhalt:
Im Fachbereich Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauaufsicht (FB 61) wird zum 01.02.2014 nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers infolge Versetzung zur Stadt Braunschweig die nach A 15 BBesG bewertete Stelle der Fachbereichsleitung (Stellen-Nr. 145) frei.
Einstellungsvoraussetzung für diese Aufgabe ist ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung oder Raumplanung und eine mehrjährige Berufserfahrung – bevorzugt im öffentlichen Dienst - mit Führungserfahrung.
Es ist beabsichtigt, die Stelle extern auszuschreiben, um auf diesem Weg eine bestmögliche Bewerberlage zu erreichen und aus dieser eine Auswahlentscheidung für die Fachbereichsleitung FB 61 mit der benötigten Qualifikation und Ausbildung treffen zu können.
Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens aber zum 01.02.2014 mit einem Dipl.-Ing. der oben beschriebenen Fachrichtung besetzt werden.
Zusätzliche Personalkosten entstehen durch die Einstellung nicht, da die Personalkosten schon jetzt im gedeckelten Budget enthalten sind.
Beschlussvorschlag:
Eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer/eines Dipl.-Ing. der o.g. Fachrichtung mit Schwerpunkt Städtebau nach A 15 BBesG wird erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Anlage/n: