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Sachverhalt:
Die Erschließung des gesamten Neubaugebietes Hohe Rode ist im städtebaulichen Vertrag vom 01.12.2005 zwischen der Stadt Hildesheim und der Erschließungsträgerin HGEG geregelt. Gemäß § 9 dieses Vertrages sind auch die Grundstücke und Straßenabschnitte einbezogen, die sich nicht im Eigentum der Erschließungsträgerin befinden (Fremdanliegergrundstücke). Für dieses Gebiet sind von der Stadt separate Erschließungsbeiträge festzusetzen und vom Eigentümer dieser Fremdanliegergrundstücke zu fordern, die dann an die Erschließungsträgerin weiterzuleiten sind.
Dazu ist es zunächst erforderlich, alle beteiligten Grundstücke zu erfassen, die an den Erschließungsanlagen im Fremdanliegergebiet liegen und die dazu gehörigen Straßen- (Abschnitte) zu bilden bzw. festzulegen (siehe Lageplan). Daraus ergibt sich, dass für eine rechtmäßige Beitragserhebung aufgrund Ratsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Für die Aufwandsermittlung der Erschließungsanlagen Kurt-Degener-Ring / Am Spitzhut in der Fremdanliegerzone des Neubaugebietes Hohe Rode ist
1. ein
Abschnitt vom Ende des bisherigen „alten“ Kurt-Degener-Rings bis
zur Einmündung der U-Straße „An der Viehweide“ (siehe Lageplan) zu
bilden und
2. dieser
Abschnitt mit der U-Straße „Am Spitzhut“ als eine
Erschließungseinheit zusammenzufassen.
Die Erschließungseinheit ist in beigefügtem Lageplan rot gekennzeichnet, der Abschnitt schwarz und das Abrechnungsgebiet gelb umrandet.
Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lageplan (971 KB) |